Lizenzvergabe

Durch Vergabe einer Lizenz wird zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geregelt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Gegenstand des jeweiligen Schutzrechts genutzt werden darf. Man unterscheidet zwischen ausschließlichen und einfachen Lizenzen. Bei einer ausschließlichen Lizenz erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber das alleinige Recht, Befugnisse auszuüben, die durch das jeweilige Schutzrecht gewährt werden. Bei Vereinbarung einer einfachen Lizenz erhält der Lizenznehmer lediglich das nicht alleinige Recht zur Benutzung des durch das lizensierte Schutzrecht geschützten Gegenstandes. Der Lizenzgeber bleibt berechtigt, weitere und auch gleichartige Lizenzen zu vergeben. Der Lizenznehmer darf das jeweilige Schutzrecht in grundsätzlich gleicher Art wie der Lizenzgeber nutzen.
Gelegentlich kann es schwierig sein, einen Lizenznehmer zu finden. Hier bieten Fachmessen, bei denen die Unternehmen der in Frage kommenden Branche ausstellen eine Kontaktmöglichkeit. Stoßen Sie auf einen Gesprächspartner, denen Sie einen Prototyp vorstellen möchten, sollten Sie bereits zuvor eine Schutzrechtsanmeldung vorgenommen haben. Ansonsten könnte die Vorführung zu einer Neuheitsschädlichkeit im rechtlichen Sinne führen. Ist eine vorherige Anmeldung des Schutzrechtes nicht möglich, sollte vor dem Gespräch eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen werden, die sich auf alle daran teilnehmenden Personen bezieht. Um hier Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, müssen die Nutzungsrechte und auch ihre Grenzen im Vertrag möglichst genau geregelt werden. Für die Erstellung eines Lizenzvertrags sollte deshalb ein auf Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
Bei Abschluss eines Lizenzvertrages sollten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
  • Lizenznehmer sollten unbedingt nachprüfen, ob der Lizenzgeber tatsächlich die Verfügungsbedürfnis über das Schutzrecht besitzt;
  • Das Schutzrecht, auf welches sich der Lizenzvertrag bezieht, sollte eindeutig beschrieben werden;
  • Die Befugnisse des Lizenznehmers sollten klar definiert werden;
  • Regelung der Frage, ob Unterlizenzen vergeben werden dürfen
  • Regelung der Modalitäten der Lizenzzahlung.
Die Vertragsdauer kann frei vereinbart werden. Die Höhe der Lizenzgebühr ist Verhandlungssache und hängt unter anderem vom geschätzten Wert der Vertragsmarke ab. Wichtig sind außerdem Regelungen zur Fälligkeit der Lizenzzahlungen. Zu empfehlen sind feste Abrechnungszeiträume, z.B. eine jährliche, monatliche oder quartalsweise Zahlung.