Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Buchführung

Buchführung ist die planmäßige und lückenlose, chronologische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle mit inhalts- und zahlenmäßiger Wertangabe. Ihre ordnungsgemäße Buchführung verschafft Ihnen unter anderem die Basis für unternehmerische Entscheidungen und ist auch die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens.
Informationen, wie eine einfache oder doppelte Buchführung zu erfolgen hat und was die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung sind, gibt Ihnen die Broschüre "Grundlagen des Rechnungswesens und Steuertipps für Existenzgründer" (siehe "Weitere Informationen").
 Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet und um den Themenkomplex Verfahrensdokumentation/Internes Kontrollsystem (IKS) erweitert. Den Leitfaden können Sie kostenfrei über die AWV-Geschäftsstelle bestellen.
In unserem Artikel “Pflichtangaben für Rechnungen” finden Sie Angaben zu Pflichtangaben auf Rechnungen und bei der Kleinbetragsrechnung, elektronisch übermittelte Rechnungen, zur Gutschrift, Berichtigung von Rechnungen und zur Aufbewahrung von Rechnungen, zur Frist zur Rechnungsausstellung, unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis und zusätzliche Pflichtangaben nach dem Handelgsgesetzbuch (HGB) sowie sonstigen Gesetzen.