Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance Kodex soll dem Kapitalmarkt einen Beurteilungskatalog für gute Unternehmensführung an die Hand geben und das deutsche Corporate Governance System in einer auch für ausländische Investoren geeigneten Form darstellen.
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft haben jährlich in einer Entsprechenserklärung zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde bzw. wird. Die Regierungskommission Corporatate Governance hatte den Deutschen Corporate Governance Kodex erstmalig am 26. Februar 2002 verabschiedet. Seitdem verfolgt die Kommission die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis und prüft mindestens einmal jährlich, ob der Kodex angepasst werden soll. Der Corporate Governance Kodex enthält als privates Regelwerk keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden verbindlichen Pflichten für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften.
Nach der Präambel, die im Wesentlichen die Zwecksetzung des Kodex, die Grundordnung der deutschen Aktiengesellschaft und die Verbindlichkeitsstufen sowie den Geltungsbereich der Kodexbestimmung darlegt, gliedert sich der Kodex in insgesamt sechs Themenbereiche:
  • Leitung und Überwachung,
  • Besetzung des Vorstandes,
  • Zusammensetzung des Aufsichtsrates,
  • Arbeitsweise des Aufsichtsrates,
  • Interessenkonflikte,
  • Transparenz und externe Berichterstattung,
  • Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die im Kodex enthaltenen Maxime lassen sich hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit in drei Gruppen gliedern:
  • Grundsätze, die die wesentlichen rechtlichen Vorgaben wiedergeben und der Anlegerinformation dienen,
  • Empfehlungen für eine Verbesserung der Corporate Governance,
  • Anregungen für eine Verbesserung der Corporate Governance.
Sind einzelne Empfehlungen nicht umgesetzt worden, ist dies entsprechend anzugeben.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist ein vom Bundesjustizministerium eingesetzte Kommission. Als Instrument der Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft leistet der Kodex auch einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Der Gesetzgeber gibt die Rahmenbedingungen gemäß §161 AktG vor, legt aber die Erarbeitung der Details in die Hände der unmittelbar betroffenen. Die Standards werden dabei nicht allein von der Kommission erarbeitet, sondern auf Grundlage von Dialogen mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit formuliert. Die Kodexempfehlungen und –anregungen erlangen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Gültigkeit. Die Effektivität dieses Ansatzes zeigt sich in der Praxisnähe und Flexibilität des Kodex, der genügend Raum für maßgeschneiderte Lösungen lässt.