Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Einstiegsgeld

Für Bezieher von Bürgergeld steht als Unterstützung bei einer Existenzgründung das Förderinstrument Einstiegsgeld zur Verfügung. Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab und davon, wie lange Sie arbeitslos waren beziehungsweise sind.
Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt. Die Höhe des Betrages wird zu Beginn der Förderung festgelegt und muss nicht über den gesamten Förderzeitraum gleich sein.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Sie erhalten bislang Bürgergeld.
  • Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
  • Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben.
  • Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Durch die Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.

Voraussetzung für eine Antragstellung beim Jobcenter ist die Vorlage folgender Unterlagen: 

  • Lebenslauf
  • Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens, zum Beispiel durch einen Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre
In bestimmten Fällen kann das Jobcenter weitere Nachweise verlangen. Das kann zum Beispiel ein Befähigungsnachweis als Gründerin oder Gründer oder eine Stellungnahme Dritter zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens sein. Diese Tragfähigkeitsbescheinigungen können z.B. Banken oder fachkundige Stellen wie die IHK oder HWK erstellen.

Voraussetzungen für die Stellungnahme der Tragfähigkeit durch die IHK Pfalz

Für die Stellungnahme erhebt die IHK Pfalz ein Entgelt in Höhe von 90 Euro. Die Zahlung erfolgt nach dem Gesprächstermin in der IHK Pfalz, Rheinallee 18-20, 67061 Ludwigshafen (Mitgliederservice) bzw. in den zuständigen IHK-Starterzentren in 76829 Landau, Im Grein 5, 67657 Kaiserslautern, Europaallee 14 oder 66594 Pirmasens, Adam-Müller-Str. 6.

Der Antrag auf Einstiegsgeld muss beim JobCenter gestellt sein. Bevor eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag gegenüber dem JobCenter abgegeben werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
  1. Vordruck: "Empfehlung der fachkundigen Stelle zur selbständigen Tätigkeit“
  2. Lebenslauf
  3. Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  4. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten drei Jahre
Hierzu füllen Sie bitte unsere Konzeptvorlage vollständig aus. Sofern Sie bereits ein eigenes Konzept erstellt haben, prüfen Sie bitte, ob die Rentabilitätsvorschau unserer Vorlage entspricht. Wenn nicht, verwenden Sie bitte die Vorlage aus unserem Konzept. Dies finden Sie in der rechten Spalte.
Rechtliche Grundlage für Einstiegsgeld ist §16 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Ihre Ansprechpartnerinnen für Terminabsprachen in den Starterzentren sind: