Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Eingliederungszuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bietet Unternehmen die Möglichkeit, zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung zu beantragen (Eingliederungszuschuss).
Eine Förderung ist möglich, wenn …
  • bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist. 
  • der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.
Ein Antrag muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages gestellt werden. Die Höhe und Dauer der Förderung ist Einzelfallabhängig und wird von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter geprüft.
Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung, eine Anspruch darauf besteht nicht.