Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Förderprogramm KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Unsicherheit und Angst vor Verschuldung oder Insolvenz sind ständige Begleiter. Wichtige mittel- und langfristige Aufgaben wie Digitalisierung treten häufig in den Hintergrund.

1. Ziel des Programms

Ziel des Programms ist es, Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen. Dies erfolgt durch eine Förderung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Das Programm soll einen wichtigen Beitrag zur Branchenvielfalt und Krisenfestigkeit von Solo-Selbstständigen leisten.

2. Förderung

Die Förderung erstreckt sich für Beratungsgespräche und Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von 5.000 €. Die Projektförderung übernimmt dabei 90 % der reinen Qualifizierungskosten, begrenzt auf einen maximalen Zuschussbetrag von 4.500 €.
Das Projekt „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

3. Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können alle Solo-Selbstständigen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein, die zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Das Programm richtet sich an gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten aus allen Branchen, die ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb betreiben (keine Solo-Selbstständigkeit im Nebenerwerb), das heißt, dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 %) aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit stammt. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen. In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden. Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten von Solo-Selbstständigen sind nicht förderfähig.

4. Anlaufstellen

KOMPASS setzt auf individuelle Beratung durch Anlaufstellen, um den Qualifizierungsbedarf von Solo-Selbstständigen zu ermitteln. In individuellen Gesprächen bei den Anlaufstellen wird Ihr konkreter Weiterbildungsbedarf ermittelt. Die Anlaufstellen stellen Ihnen danach einen Qualifizierungsgutschein aus, damit Sie eine geförderte Weiterbildung angehen können. Unter “Weitere Informationen” finden Sie bundesweite Anlaufstellen.
KOMPASS-Anlaufstellen in der Pfalz sind: