Innovation, Umwelt und Existenzgründung

BITT-Technologieberatung

Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz bezuschusst technologieorientierte Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung zur Durchführung kommen und deren Ergebnisse dort zum Einsatz kommen sollen.

Förderkonditionen

Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf 1000 Euro – je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, das heißt, maximal 400 Euro je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Innerhalb eines Beratungsauftrages können einzelne Beratungsstunden kumuliert werden. Beratungsstunden mit einem Gesamtumfang von unter 4 Stunden sind nicht förderfähig. Die Umsatzsteuer kann nicht gefördert werden.
  • Technologieorientierte Beratungen und Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitäts- und Innovationsmanagementsystems können mit 15 Tagewerke innerhalb von drei Steuerjahren bezuschusst werden.
  • Für die Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen und Datenbankrecherchen können förderfähige Kosten bis zu 500 Euro anerkannt werden (max.l 250 Euro Zuschuss). Es können je Unternehmen bis zu 15 Inanspruchnahmen in drei Steuerjahren anerkannt werden.
  • Für Inanspruchnahmen von Beratungen bei der Einführung spezieller EDV/Informationstechnik sind bis zu drei Tagewerke innerhalb von drei Steuerjahren förderfähig.

Antragsverfahren

1. Antragsstellung
Der Antrag auf Zuschuss aus dem BITT-Programm muss vom Antragsteller selbst gestellt werden. Antrag annehmende Stellen sind die IHKn.
Beachten Sie bitte, dass der Antrag vor Beauftragung des Beraters gestellt werden muss. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und der Beginn der Beratung mit einem konkreten Datum versehen sein. Bitte planen Sie hier den Beginn der Beratung frühestens 14 Tagen nach der Antragstellung ein, da der Antrag noch ein Prüfverfahren durchlaufen muss. Dem Antrag muss das Angebot des beratenden Unternehmens beigefügt sein. Ihr Antrag wird dann zusammen mit einer Förderempfehlung bei der Bewilligungsstelle, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht.
2. Beginn der Beratung
Erst nachdem Sie von der ISB ein Bewilligungsschreiben erhalten haben, können Sie einen Unternehmensberater beauftragen und mit der Beratung beginnen. Das Verfahren muss innerhalb des vereinbarten Zeitraums,  nach Zusage durch die ISB abgeschlossen sein. Die Fristen für die Abgabe der Unterlagen ersehen Sie aus dem Bewilligungsschreiben der ISB.
Bitte beachten Sie, dass vertragliche Vereinbarungen mit einem Berater erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheids erfolgen dürfen. Auch eventuell bereits im Vorfeld erfolgte Beratungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
3. Abrechnungsunterlagen
Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Einreichung der Abrechnungsunterlagen bei der IHK. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
a) das Original der bezahlten Rechnung mit einer Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsnachweis,
b) 1. Bei Technologieorientierte Beratungen und Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitäts- und Innovationsmanagementsystems eine Kopie des Beratungsberichtes und
2. bei QMS-Beratungen eine Kopie des Zertifikates oder eines Nachweises der Zertifizierfähigkeit,
3. bei IMS-Beratungen eine Kopie des IMS-Handbuchs.

Als Nachweis der Zertifizierfähigkeit bei QMS-Beratungen werden anerkannt:
1. eine vollständige Kopie des QM-Handbuchs oder
2. eine Kopie des Berichts des QM-Beraters, in dem die Zertifizierfähigkeit des QM-Systems des Antragstellers bestätigt wird. Sofern zum Zeitpunkt der Abrechnung nur eine Kopie des Berichts des QM-Beraters ohne Bestätigung der Zertifizierfähigkeit vorgelegt wird, hat der Zuwendungsempfänger den Nachweis der Zertifizierfähigkeit innerhalb eines Jahres nach Bescheiderstellung zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist nach pflichtgemäßem Ermessen durch die ISB verlängert werden.

Das Antragsformular und die Verwaltungsvorschrift mit den detaillierten Informationen zum BITT-Technologieprogramm können Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) downloaden.
Bitte beachten Sie die Verwaltungsvorschrift, in welcher unter anderem aufgeführt ist, was gefördert wird bzw. von der Förderung ausgeschlossen ist und welche Inhalte der Beraterbericht enthalten muss.
Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.