Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Beratungsprogramm für den Mittelstand Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Durchführung von Betriebsberatungen von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz.

Ziel des Programms

Mit dem "Beratungsprogramm für den Mittelstand" soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz gestärkt werden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition der Europäischen Kommission. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Was wird gefördert

Förderungsfähig sind Beratungen über alle:
  • strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung und zum
  • Produkt- und Kommunikationsdesigns.

Berater, Art und Umfang der Förderung

Der Berater muss über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichenden Erfahrungen und die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Nachweis einer Listung bei einer im Fachgebiet anerkannten Akkreditierungsstelle (z.B. RKW, descom) erfolgen oder gegenüber der zuständigen Stelle in geeigneter Weise erbracht werden.
Art und Umfang der Beratungen sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem antragstellenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH gestellt werden. Beratungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden bzw. der Auftrag bereits erteilt wurde, sind nicht förderungsfähig.
Für die förderfähigen Beratungen beträgt der Zuschuss 50 % der förderfähigen Kosten (ohne Fahrtkosten und Auslagen), jedoch maximal 400 Euro pro Tagewerk (ein Tagewerk umfasst 8 Beratungsstunden).
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Jahren. Die Zuschüsse werden nach Vorlage der bezahlten Rechnung, einer Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsnachweis und des Beraterberichts ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge vor Beauftragung des Beraters bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden müssen.
Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Beratungsprogramm für den Mittelstand Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).