Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Beratungsprogramm für Existenzgründung in Rheinland-Pfalz

Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz bezuschusst Beratungsleistungen für Existenzgründerinnen/-gründern sowie von Unternehmensübergeberinnen/-gebern. Gefördert werden Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses.

Förderkonditionen

Bei einer Existenzgründungsberatung (Vollexistenz) oder einer Betriebsübergabeberatung können bis zu 6 Tagewerke gefördert werden. Die Existenzgründungsberatung im Nebenerwerb oder zum schrittweisen Einstieg in eine selbständige Erwerbstätigkeit wird bis zu 3 Tagewerke gefördert. Die Beratung einer Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes ist mit bis zu 9 Tagewerken förderfähig. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf 800 – je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, das heißt, maximal 400 – je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Innerhalb eines Beratungsauftrages können einzelne Beratungsstunden kumuliert werden. Beratungsstunden mit einem Gesamtumfang von unter 4 Stunden sind nicht förderbar. 
Bei dem Beratungsprogramm für Existenzgründer handelt es sich um eine unternehmensbezogene Förderung.

Antragsverfahren

1. Antragstellung

Der Antrag auf Zuschuss aus dem Beratungsprogramm muss vom Antragsteller selbst gestellt werden. Antrag annehmende Stellen sind die IHK-Starterzentren.
Beachten Sie bitte, dass der Antrag vor Beauftragung des Beraters gestellt werden muss.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und der Beginn der Beratung mit einem konkreten Datum versehen sein. Bitte planen Sie hier den Beginn der Beratung frühestens 14 Tagen nach der Antragstellung ein, da die IHK nach Eingang des Antrages diesen prüfen und ein kurzes Gespräch mit dem Antragsteller führen muss. Ihr Antrag wird dann zusammen mit einer Förderempfehlung bei der Bewilligungsstelle, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht.

2. Beginn der Beratung

Erst nachdem Sie von der ISB ein Bewilligungsschreiben erhalten haben, können Sie einen Unternehmensberater beauftragen und mit der Beratung beginnen. Das Verfahren muss innerhalb von zwei Monaten nach Zusage durch die ISB abgeschlossen sein. Die Fristen für die Abgabe der Unterlagen ersehen Sie aus dem Bewilligungsschreiben der ISB.
Bitte beachten Sie, dass vertragliche Vereinbarungen mit einem Berater erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheids erfolgen dürfen. Auch eventuell bereits im Vorfeld erfolgte Beratungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso werden Beratungen, die nach einer erfolgten Gewerbeanmeldung durchgeführt werden, nicht bezuschusst.

3. Abrechnungsunterlagen

Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Einreichung der Abrechnungsunterlagen bei den Starterzentren. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: Kopie des Beraterberichts (der Beraterbericht muss den Kriterien der Verwaltungsvorschrift entsprechen) sowie aller in der Beratung erarbeiteten Unterlagen wie Businessplan, Finanzplanung usw., die Rechnung des Beraters und der Kontoauszug des Antragstellers.

Das Antragsformular und die Verwaltungsvorschrift zum Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz können Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) downloaden. Bitte beachten Sie die Verwaltungsvorschrift, in welcher unter anderem aufgeführt ist, was gefördert wird bzw. von der Förderung ausgechlossen ist und welche Inhalte der Beraterbericht enthalten muss.
Der Antrag muss im Original bei der für den geplanten Standort zuständigen IHK eingereicht werden. Eine Einreichung per Mail ist nicht zulässig.
Nachstehend sind die zuständigen Starterzentren der IHK Pfalz aufgeführt:
  • Kaiserslautern-Nordwestpfalz
    Postfach 2665
    67614 Kaiserslautern
    Tel. 0631 41448-0, Fax 0631 41448-2704
    für die Stadt Kaiserslautern und die Landkreise Donnersberg, Kaiserslautern und Kusel
  • Landau-Südpfalz
    Postfach 1620
    76806 Landau
    Tel. 06341 971-2510, Fax 06341 971-2514
    für die Stadt Landau, die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße
  • Ludwigshafen-Vorderpfalz
    Geschäftsbereich Innovation, Umwelt und Existenzgründung
    Postfach 210744
    67007 Ludwigshafen
    Tel. 0621 5904-2101, Fax 0621 5904-2104
    für die Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt/Weinstraße, Speyer, den Landkreisen Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis
  • Pirmasens-Südwestpfalz
    Postfach 2061
    66928 Pirmasens
    Tel. 06331 523-2610, Fax 06331 523-2614
    für die Städte Pirmasens, Zweibrücken und den Landkreis Südwestpfalz