Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Abfallberatung

Die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz unterstützt Unternehmen in Fragen rund um Abfälle und Recycling mit allgemeinen Informationen sowie individueller Beratung und stellt Kontakt zu Spezialisten her. Dazu erhalten Sie erste Auskünfte zu gesetzlichen Regelungen in der Abfallwirtschaft. Wir beraten u.a. zu folgenden Schwerpunktthemen:
  • Sind Sie über abfallrechtliche Regelungen für Ihr Unternehmen ausreichend informiert?
  • Suchen Sie Kooperationspartner oder benötigen Sie Informationen zur Abfallentsorgung, Abfallberatung oder Herstellern von Entsorgungstechniken?
Darüber hinaus setzen wir uns politisch für eine langfristige Entsorgungssicherheit ein und dafür, dass die Entsorgungskosten für die Unternehmen zu keinem regionalen Standortnachteil werden. Gleichzeitig fördern wir Unternehmer, die eine Existenz in der Abfallbranche eröffnen wollen. Wir zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Voraussetzungen für solch ein Gründungsvorhaben erfüllt werden müssen und welche Fördermittel beantragt werden können. Dazu unterstützen wir Sie bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens und bei der Gewerbeanmeldung, geben Ihnen Hinweise zum Marketing und zu steuerrechtlichen Aspekten. Schließlich ist das Einsammeln und Befördern von Abfällen ein erlaubnispflichtig und kann durch die Anschaffung von Betriebsmitteln und Maschinen kostenintensiv sein.
Eine besondere Wichtigkeit für eine Tätigkeit in der Abfallbranche weist die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers auf. Daher erwartet das Gewerbeamt, dass Sie vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Versicherungspolice für eine KfZ-Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflicht nachweisen. Dazu muss die praktische Erfahrung und die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang durch entsprechende Urkunden nachgewiesen werden. Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen in Rheinland-Pfalz diese Tätigkeit bei der für Ihren Standort zuständigen Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch alle Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Altbatterien.