Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren
Unternehmer, die mit Gebrauchtwaren handeln, kaufen und verkaufen ihre Waren oftmals von beziehungsweise an Privatpersonen. Da gerade beim Ankauf von privat kein Vorsteuerabzug des Gebrauchtwarenhändlers besteht, stellt sich die Frage, ob auf den Verkaufsumsatz volle Umsatzsteuer berechnet werden muss.