Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Globale Mindestbesteuerung

Die globale Mindestbesteuerung für international tätige Unternehmen gilt in Deutschland ab 1. Januar 2024 (Mindeststeuergesetz). 
Über 140 Staaten haben sich unter dem Dach der OECD darauf geeinigt, ein globales Mindestbesteuerungssystem einzuführen (GloBE – Global Anti-Base Erosion Rules).
Das Rahmenwerk sieht ein 2-Säulen-Modell („Two-Pillar-Model“) vor:
  • Säule 1: Eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Unternehmensgewinnen hin zu Kunden-/Markstaaten
  • Säule 2: Einführung einer effektiven globalen Mindestbesteuerung für großen Unternehmensgruppen 
Große Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro, welche Tochtergesellschaften oder Niederlassungen ("Betriebsstätten") in Staaten unterhalten, in denen die effektive Steuerbelastung unter 15 Prozent liegt, müssen in Deutschland eine Ergänzungssteuer entrichten, damit die (zu) niedrige Besteuerung der Gewinne auf 15 Prozent angehoben wird. Betroffen sind hierzulande nach Schätzung der DIHK etwa 700 Unternehmen.
Die neue Steuer tritt neben die schon vorhandenen Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer), wobei die Berechnung jedoch auf internationalen Rechnungslegungsstandards basiert.
Hinzu kommt , dass eine Vielzahl an neuen Daten in den Unternehmen erhoben werden muss, was die Implementierung von neuen, IT-gestützten Rechnungslegungs-, Reporting- und gegebenenfalls ERP-Systemen erforderlich macht.
Die erstmalige Meldung (hier: globale Informationsbericht sowie Steuererklärung) muss zwar erst im Jahr 2025 abgeben werden, jedoch sind schon 2024 alle relevanten Transaktionen zu erfassen und zu dokumentieren. Das bedeutet, dass bereits zu Jahresbeginn die entsprechenden unternehmensinternen Systeme zum Einsatz kommen müssen.
Weiterführende Informationen:

Stand: Februar 2024
Mit freundlicher Genehmigung der IHK Rheinhessen
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