Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Wenn Sie sich selbständig gemacht haben, ist gegenüber dem Finanzamt eine gesonderte Erklärung zwecks Feststellung der Einkommensteuervorauszahlung erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2021 sind – sofern die Auskunftserteilung nicht aufgrund eines Härtefalls nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen wurde (§ 138 Absatz 1b Satz 3 AO) – die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung elektronisch nach Maßgabe des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO zu übermitteln.
- Einzelunternehmen – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- GbR – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- GmbH – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.
Alternativ können Sie auf das Formular-Management-System der Finanzämter gehen und den entsprechenden Fragebogen herunterladen. (www.formulare-bfinv.de – Formularcenter – Unternehmen – Fragebögen zur steuerlichen Erfassung)
Für Unternehmer, die mit Abnehmern/Lieferanten in EU-Staaten Geschäfte tätigen, kann gleichzeitig die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragt werden. Diese kann auch später noch schriftlich oder online erfolgen.
Zu beantragen beim:
- Bundeszentralamt für Steuern | Dienstsitz Saarlouis | 66738 Saarlouis | Fax 0228 406-3801
- Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung