Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Hierfür ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Auf Grundlage der Angaben im Fragebogen vergibt das Finanzamt eine Steuernummer und legt gegebenenfalls Vorauszahlungen für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer fest.
Der Fragebogen ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bzw. nach Gründung des Unternehmens einzureichen.
Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Fragebögen grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nur zulässig, wenn die Finanzverwaltung auf Antrag eine Ausnahme im Rahmen der Härtefallregelung (§ 138 Abs. 1b AO) gewährt.

Übersicht der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

  • Einzelunternehmen – Fragebogen bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
  • GbR – Fragebogen bei Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • GmbH – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
Die elektronischen Fragebögen sowie weitere Informationen zur Übermittlung stehen im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung.
Alternativ können Sie die Formulare im Formular-Management-System herunterladen.
Unternehmer, die mit Abnehmern oder Lieferanten in EU-Mitgliedstaaten Geschäfte tätigen, können im Rahmen des Fragebogens gleichzeitig die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen.
Die USt-IdNr. kann auch zu einem späteren Zeitpunkt online oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt werden.