Unfallverhütungsvorschriften
Um ihrem Auftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften. Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß §15 SGB VII erlassen werden. Diese werden von den Fachbereichen unter der Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet.
In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt.
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes. Die Vorschrift beschreibt neben der Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle. Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Verwaltungen bei der praxisgerechten Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Sie informieren auf den jeweiligen Homepages und beraten bei Fragen zu deren Anwendung. Derzeit führt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Markterkundung zur Vorbereitung eines Pilotprojektes zum Zentrumsmodell durch. Dieses zielt darauf, insbesondere die Betreuung kleinerer Betriebe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 sicherzustellen und zu verbessern.
Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, um diesem eine Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und / oder Unfallverhütungsvorschriften zu geben und um Wege aufzuzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Regeln sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
- Staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und / oder
- Unfallverhütungsvorschriften und / oder
- technischen Spezifikationen und / oder
- den Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Daneben existieren die DGUV Informationen. Sie enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen und die z.B. für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorstellen.