Aushangpflichtige Gesetze
Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, den Arbeitnehmern bestimmte Texte zur Kenntnis zu bringen. Je nach Regelung soll dies in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen. In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, ohne Schwierigkeiten den jeweiligen Inhalt zu erfahren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang an einem „Schwarzen Brett“ oder an einer anderen allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes. Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten. Es besteht auch die Möglichkeit der Bekanntmachung über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat.
Es bestehen zahlreiche Vorschriften, aus denen sich Aushangverpflichtungen für den Arbeitgeber ergeben. Die wichtigsten sind unten aufgeführt, wobei im Einzelnen zu prüfen ist, ob das Unternehmen unter die on der Regelung betroffenen Branchen oder Betriebe fällt. Daneben besteht die Möglichkeit, freiwillige Aushänge vorzunehmen. Grenze hierfür ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer oder Dritter. Außerdem darf der Aushang nicht zu einer Missachtung der Fürsorgepflicht oder der betriebsverfassungsrechtlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit führen. Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen sind:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsschutzvorschriften
- Arbeitszeitgesetz
- Betriebsvereinbarungen
- Bundesurlaubsgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz
- Heimarbeitsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Unfallverhütungsvorschriften
- Wahlen.
Kommt der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht nicht nach, können unterschiedliche Folgen eintreten. Der Arbeitgeber kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen eine Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist. Bei den meisten Vorschriften stellt eine Verletzung der Aushangverpflichtung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Sind betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen, können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen; Verstöße im Zusammenhang mit Wahlen können eine Anfechtbarkeit der Wahl zu Folge haben. Wird ein aushangpflichtiges Gesetz erheblich geändert, muss der Arbeitgeber folglich die neue Fassung des ganzen Gesetzes aushängen bzw. auslegen, um ein eventuelles Bußgeld zu vermeiden. Verschiedene Buchverlage bieten eine Sammlung der aushangpflichtigen Gesetze im Taschenbuchformat an.