Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Sicherheit bei Geschäftsreisen
Die gegenwärtigen politischen Krisen auf der Welt sowie die zunehmenden Gefahren durch Kriminalität, soziale Spannungen und Terroranschläge werfen bei vielen Geschäftsreisenden die Frage auf, wie die eigene Sicherheit auf Reisen gewährleistet werden kann.
Mit wenigen Maßnahmen lassen sich die Risiken auf Geschäftsreisen reduzieren – nicht zuletzt ist dies Teil der Fürsorgepflicht von Unternehmen für ihre Mitarbeiter. Daher ist unabhängig von der Dauer des Einsatzes eine frühzeitige und intensive Vorbereitung unerlässlich. Neben der frühzeitigen Klärung von Rechtsfragen, insbesondere bei Auslandseinsätzen, gehören auch Maßnahmen zur Absicherung von Firmendaten zu einer professionellen Vorbereitung. Bestenfalls verfügt ein Unternehmen über ein Travel-Risk-Management, zu dem unterschiedliche Aspekte gehören
Vor der Reise
- Bei Auslandsreisen Überprüfung der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
- Klären des Reiseziels und der Erreichbarkeit des Mitarbeiters vor Ort (Kundenadresse, -kontakte, Hoteladresse, -kontakte als Back-up für die Erreichbarkeit über Mobiltelefon)
- Klärung der Transportmittel: Flüge, Bahntickets, Kraftfahrzeuge inklusive entsprechender Unterlagen von Versicherungen
- Klären medizinischer Versorgung am Zielort (Abfrage von notwendigen Medikamenten beim Mitarbeiter, z.B. Insulin etc.)
- Profil des Reisenden erstellen: Angehörige, Mobiltelefon, Kreditkarten etc.
- Kopie der Dokumente anlegen: Personalausweis, Reisepass, Visa
- Informationsweitergabe an den Reisenden
- gegebenenfalls Beratung durch Außenhandelskammer, Auswärtiges Amt, Polizei, spezielle Firmen, Bundeskriminalamt zum Zielland
- Informationen zu den Gegebenheiten des Landes und Verhaltenshinweise
Probleme bei der Reise
- Personen- oder Sachschaden
- Wer ist zu informieren: Angehörige, firmenintern?
- Weitere Betroffene (Haftung?)Eigen- oder Fremdverschulden
Was braucht der Mitarbeiter/Wer kann helfen?
- Organisatorisch
- Finanziell
- Medizinisch/Psychologisch
- Sicherheit
- Abbruch der Reise?
Nach der Reise:
- Erfahrungsbericht des Mitarbeiters (Was hat gut geklappt? Was ist zu verbessern?).
Kein Reiserisikomanagement zu etablieren ist fahrlässig. Schließlich hat ein Unternehmen gemäß der Paragraphen 618 und 619 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Fürsorgepflicht. Nach dieser muss der Arbeitgeber jeden seiner Arbeitnehmer ausreichend gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Ausübung seiner Tätigkeit schützen. Diese erfordert es auch, den Sozialversicherungs- und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter auch im Ausland sicherzustellen, eine Unfallversicherung abzuschließen und die notwendigen Schutzimpfungen zu veranlassen.
