Wachschutz
Wachschutz ist ein Sammelbegriff für Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes in den Bereichen Objekt- und Personenschutz sowie dem Schutz von Veranstaltungen. Das Dienstleistungsspektrum dieses Wirtschaftszweiges und untergeordneter Berufsgruppen umfasst in der Regel die folgend aufgeführten Sicherheitsdienstleistungen:
- Objektschutz als Absicherung eines Objektes durch hierfür qualifiziertes Personal,
- Veranstaltungsservice und Konferenzschutz als Einlasskontrolleure und Ordner,
- Brandschutz durch Brandsicherheitswachen,
- Personenschutz als Beschützung von Personen in Gefahrensituationen,
- Ladenüberwachung.
Außerdem wird die Parkraumüberwachung üblicherweise zum Wachschutz gezählt. Zudem werden zunehmend im Rahmen der Auslagerung betrieblicher Aufgaben Tätigkeiten an den Sicherheitsdienst übertragen, da Sicherheitsmitarbeiter ohnehin im Objekt tätig sind.. Als Standard für Qualität im Sicherheitsgewerbe zählt die Norm DIN 77200-1: 2017-11.
Zu den zusätzlichen Aufgaben neben der Sicherung und Bewachung kommen bei den „All-Service-Diensten“ Tätigkeiten wie Reinigungs-, Winter- und Streudienste hinzu. Solche Unternehmen bieten auch Kenntnisse im Arbeitsschutz oder der Reparatur von Anlagen an. Die Angehörigen solch eines Dienstes über oft das Hausrecht für den Auftraggeber aus. Rechtliche Grundlagen sind §34a der Gewerbeordnung, die Bewachungsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift 23 sowie bei waffentragenden Sicherheitsmitarbeitern die Bestimmungen des Waffengesetzes. Voraussetzung für das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum anderer Personen in eine behördliche Erlaubnis. Versagt wird diese bei einem begründeten Verdacht der Unzuverlässigkeit, bei ungeordneten Vermögensverhältnissen oder dem fehlenden Nachweis einer Sachkundeprüfung oder Unterrichtung.
Eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung muss nur vorweisen „wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will“ oder ein Bewachungsgewerbe anmeldet. Für die übrigen Tätigkeiten ist für die Beschäftigten die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren notwendig. Bestimmt der Sicherheitsdienst für seine Mitarbeiter eine Dienstkleidung, muss er dafür sorgen, dass diese nicht mit Uniformen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann. Besonders relevant ist auch, dass ein Sicherheitsunternehmen zum Abschluss einer Bewachungshaftpflichtversicherung verpflichtet ist. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat einen Mindeststandard für den Versicherungsschutz in der Branche entwickelt. Dieses Qualitätssiegel umfasst Versicherungssummen, die deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindeststandard liegen und sich an der DIN 77200-1 orientieren.