Innovation, Umwelt und Existenzgründung

EU-Taxonomie

Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegenden Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Das Finanzsystem spielt eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat daher Kriterien vorgelegt, die dazu beitragen sollen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen. Rechtlich bildet die EU-Taxonomie-Verordnung die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung. Sie stärkt die Markttransparenz für Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Zur Konkretisierung der Taxonomieverordnung gab es einen ersten delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission, in dem die technischen Kriterien für die Ermittlung der Tätigkeiten festgelegt wurden, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
Um als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomieverordnung eingestuft zu werden, muss ein Unternehmen nicht nur einen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten, sondern darf auch nicht gegen die anderen Umweltziele verstoßen. Folgende sechs Umweltziele benennt die EU-Taxonomie:
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
Derzeit unterliegen kapitalmarktorientierte Unternehmen, welche nach der Non-Financial Reporting Directive zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, sowie Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen, der Verordnung. Unternehmen sind dazu verpflichtet drei Kennzahlen in Bezug auf ihre als ökologisch nachhaltig klassifizierten Tätigkeiten und Produkte zu ermitteln: Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsaufwand.
Der grundsätzlich angestrebte Wirkmechanismus der Taxonomie zielt vor allem auf unternehmerische Finanzierungsbedingungen ab: Weist ein Unternehmen glaubhaft nach, dass ein bestimmter Anteil seines Umsatzes oder seiner Investitionen taxonomiekonform ist, soll dies von den Finanzmarktakteuren, die sich bestimmten Nachhaltigkeitszielen verschrieben haben, wahrgenommen werden und zu mehr Investitionen in das Unternehmen führen. Bereits heute ist in der nicht-finanziellen Berichterstattung der großen kapitalmarktorientierten Unternehmen geregelt, dass diese über ihre Zulieferer mitberichten müssen. Deshalb fordern schon heute zahlreiche Großunternehmen ihre Zulieferer auf, eigene Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu berichten. Im Zeitverlauf wird erwartet, dass wesentlich mehr Unternehmen entsprechende Daten an die Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen liefern werden müssen.