Brief- und Paketbomben
Brief- und Paketbomben können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen erreichen und damit Menschen in akute Gefahrensituationen bringen. In der Regel richtet sich bei der Versendung von Bomben an Unternehmen zwar nicht direkt gegen den Empfänger der Bombe.
Jedoch dienen die Empfänger als Mittel zum Zweck, damit die Täter Druck auf das Unternehmen ausüben können. Beispielsweise wurde das Paketdienstleisterunternehmen DHL damit erpresst, explosionsfähige Brief- und Paketbomben an beliebige Adressanten zu versenden, sofern ihnen kein Betrag in Millionenhöhe gezahlt werden sollte. Die gefundenen und beschlagnahmten Bomben bestanden aus einer Metallbüchse mit Nägeln und einem so genannten Polenböller, an dem mehrere Batterien angeschlossen waren.
Um Explosionsgefahren durch Paket- und Briefbomben zu entgehen, ist zu fragen, wie man im Vorfeld Brief- und Paketbomben erkennen kann, um sich entsprechend zu schützen. Als Richtschnur können bestimmte Auffälligkeiten benannt werden, die auf das Vorliegen einer Brief- oder Paketbombe hindeuten. Auffälligkeiten bezüglich des Absenders und Empfängers sind zunächst bei fehlenden Angaben zum Absender, der Abweichung der Absenderadresse vom Einlieferungsort oder der Nichtexistenz der Absenderadresse gegeben. Zu benennen ist zudem ein außergewöhnliches Missverhältnis zwischen Format und Gewicht der Sendung, Flecken oder Verfärbungen, heraushängende Drähte oder heraustretende pulverförmige Substanzen oder andere Auffälligkeiten wie die starke Sicherung des Briefes mit Klebeband oder Verschnürungen.
Sollten Brief- oder Paketbomben vorliegen aber nicht erkannt werden, kann dieses wegen der kurzen Distanz zwischen der explosionsfähigen Sendung und der Person, die den Brief oder das Paket öffnet, gravierende Folgen haben. Es können lebensgefährliche Stoßwellen mit Überschallgeschwindigkeit und Stichflammen entstehen, die bei einer Detonation eine enorme Hitze von bis zu mehreren tausend Grad Celsius annehmen können. Sobald ein Verdacht auf das Vorliegen einer Brief- oder Paketbombe gegeben ist, kommt es auf die Vorgehensweise an, um einer Explosion zu entgehen. Handelt es sich beim Empfänger um eine Privatperson oder Postpersonal, sollte der Raum unter Zurücklassung des Briefes oder Paketes verlassen und alle Faktoren (Licht, Wasser, Fotokopier- und Blitzlichtgeräte) beseitigt werden, die zu einem Zünden führen könnten. Danach sollte die Polizei umgehend informiert werden. Handelt es sich beim Empfänger um erfahrenes Sicherheitspersonal sollte die Bombe an einen Ort gebracht werden, an dem wenige Explosionsfolgen zu erwarten sind.