Sicherheitskennzeichen
Die Symbole auf den Sicherheitskennzeichen sind so angelegt, dass sie möglichst einfach verständlich und selbsterklärend sind. Die Symbole sind international abgestimmt (DIN EN ISO 7010). Sie dienen der Unfallverhütung und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es gibt fünf Kategorien von Sicherheitskennzeichen:
- Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
- Ein Gebotszeichen schreibt ein bestimmtes Verhalten vor.
- Ein Warnzeichen zeigt Gefahren an, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen.
- Ein Rettungszeichen kennzeichnet Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge.
- Ein Brandschutzzeichen kennzeichnet die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
In Deutschland ist die Sicherheitskennzeichnung in den Berufgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt und finden sich insbesondere in der DGUV-Information 211-041 und der DIN-Norm DIN 4844-1. Die DIN EN ISO 7010 definiert Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen:
- P = Verbotszeichen
- W= Warnzeichen
- M = Gebotszeichen
- E = Rettungszeichen
- F = Brandschutzzeichen.
Durch den Kennbuchstaben sowie einer dreistelligen Ziffer lässt sich jedes genormte Sicherheitskennzeichen identifizieren. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 definiert darüber hinaus Zusatzzeichen, die zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet werden und ein Kombinationszeichen ergeben. Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind, wird in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialschriften, vor allem zum Brandschutz, geregelt.
Gefahrenpiktogramme vermitteln Informationen über Gefahren, die von Stoffen, Gemischen sowie Erzeugnissen mit Explosivstoff ausgehen. Signalwörter geben das Ausmaß der Gefahr an. Im Anhang I Teil 1 Nr. 1.2 der CLP-Verordnung wird vorgeschrieben, dass Gefahrenpiktogramme die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrates aufweisen müssen. Zudem muss ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem deutlich sichtbaren roten Rahmen erscheinen. Das Signalwort ist ein Kennzeichnungsbestandteil, der das Ausmaß der Gefahr angibt. Unterschieden werden zwei Gefahrenausmaßstufen:
- Gefahr: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
- Achtung: Signalwort für die weniger schwierigen Gefahrenkategorien.
Welches Signalwort zu vergeben ist, regelt die CLP-Verordnung. Muss das Signalwort Gefahr vergeben werden, erscheint nicht das Signalwort Achtung.