Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Gesetzliche Grundlage für den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, das für die Feuerwehren im die Feuerwehrverordnung ergänzt wird. Aufgabenträger sind
  • Die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe
  • Die Landkreise für den überortlichen Brandschutz und die überortliche allgemeine Hilfe
  • Die Landkreise und kreisfreuen Städte für den Katastrophenschutz und
  • Das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes
Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier das Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.
Die Feuerwehren sind vom jeweiligen Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land – aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks – Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern. In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern – Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier – muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Mitarbeitern umfassen (Berufsfeuerwehr). In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen. Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z.B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.
Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr mit haupt- oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen. Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz. Die Feuerwehrverordnung spezifiziert die Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz. In den vergangenen zehn Jahren rückten die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz durchschnittlich zu 37 000 Einsätzen pro Jahr aus. Das Verhältnis von Brandeinsätzen zu Hilfeleistungen beträgt etwa 1:2.