Kritisbetriebe

Die Einteilung stellt eine gemeinsame Grundlage von Staat und Wirtschaft beim Schutz kritischer Infrastrukturen dar. Auf Bundesebene wurden die neun KRITIS-Sektoren (Energie, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Siedlungsabfallentsorgung, Medien und Kultur, Staat und Verwaltung, Transport und Verkehr sowie Wasser) zusätzlich in 29 Branchen unterteilt. Innerhalb der Sektoren und Branchen erbringen die Infrastrukturbetreiber zur Versorgung der Allgemeinheit sogenannte kritische Dienstleistungen. Der Ausfall einer solchen würde zu erheblichen Versorgungsengpässen, zu Gefährdungen der öffentlichen Ordnung oder vergleichbaren Folgen führen.
Kritische Infrastrukturen sind auf unterschiedliche Art und Weise bedroht. Zu den globalen Herausforderungen gehört der Klimawandel. Naturkatastrophen wie Orkane, Dürreperioden und große Hochwasserereignisse können zu gravierenden Schäden an kritischen Infrastrukturen führen. Auch die Veränderungen des internationalen Sicherheitsumfeldes bleiben nicht ohne Folgen: Neben terroristischen Anschlägen nehmen vor allem Gefahren aus dem Cyberraum zu. Die zunehmende Digitalisierung verstärkt darüber hinaus die Abhängigkeiten Kritischer Infrastrukturen untereinander.
Natürliche Gefahren:
  • Stürme, Tornados
  • Starkniederschläge, Hochwasser
  • Dürren
  • Erdbeben
  • Epidemien, Pandemien
Anthropogene Gefahren:
  • Unfälle
  • Systemversagen
  • Sabotage, Schadprogramme
  • Terrorismus
  • Krieg
Viele Kritische Infrastrukturen sind voneinander abhängig. So ist beispielsweise ein Wasserversorger auch immer auf den Energieversorger angewiesen, denn er benötigt Strom, um das Wasser verteilen zu können.
Um auf unterschiedliche Gefahren flexibel reagieren zu können, tritt die Resilienz Kritischer Infrastrukturen zunehmend in den Vordergrund. Dies gilt sowohl für einzelne Anlagen oder Einrichtungen als auch für ganze Infrastruktursysteme und die darin ablaufenden Prozesse. Die Bereitstellung einer kritischen Dienstleistung beruht auf immer mehr ineinandergreifende Prozessbausteine und Infrastrukturkomponenten. In Rheinland-Pfalz wurde deshalb beim Innenministerium eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die mit Betreibern kritischer Infrastrukturen, Behörden und Verbänden Netzwerke bilden und Konzepte zum Schutz Kritischer Infrastrukturen erarbeiten und umsetzen soll. In Abstimmung mit den Energieversorgungsunternehmen wurde für die Kommunen eine Checkliste für Einsatzmaßnahmen bei Stromausfällen erstellt. Als Orientierung gilt die „Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“, die im Jahre 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.