Brandschutzkonzept

Nach der Musterbauordnung sind bauliche Anlagen so ,,anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden“. Diese allgemein bauordnungsrechtliche Forderung setzt den Maßstab für die Erteilung einer Baugenehmigung und den Betrieb einer baulichen Anlage. Die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes ist als eine der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Bauausführung anzusehen und sichert dadurch, bei Beibehaltung der Nutzung, auch den Bestand des Bauwerkes und schützt gegen die meisten Rechtsänderungen. Je nach Größe, Beschaffenheit und Zweckbestimmung eines Gebäudes werden unterschiedliche Anforderungen durch die Baubehörde, den Arbeitsschutz, den Unfallversicherungsträger und den Sachversicherer gestellt.
Das Brandschutzkonzept beschreibt als Vorstufe zur Brandschutzordnung die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage und entwickelt Vorgaben für die Brandschutzinfrastruktur und –ausstattung. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt, beispielsweise Industriebauten, Krankenhäuser und Sportanlagen. Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner. Als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung werden von speziellen Brandschutzingenieuren, Feuerwehrleuten der höheren Dienstgrade oder Bauingenieuren entsprechende Konzepte erstellt. Ein Brandschutzkonzept ist eine Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind.
Für die Gliederung des Textteils haben sich folgende Hauptüberschriften bewährt:
  1. Vorbemerkung, Einleitung
  2. Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
  3. Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung
  4. Brandschutzmaßnahmen
Erfolgreich ist ein Brandschutzkonzept nur dann, wenn es bei einem Brand oder in realitätsnahen Brandsimulationen gezeigt hat, dass es in der Brandverlaufskette einen wesentlichen Effekt zur Erreichung der Schutzziele gezeigt hat. Dabei sollen folgende Schutzziele erreicht werden:
  1. Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall
  2. Schutz von Kulturgütern, vor Umweltschäden und vor Schäden der Nachbarschaft
  3. Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und deren Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten.