Brandschutzhelfer

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernst Gefährdung dar. Alle Beschäftigten müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden.
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung ausreichend. Personen mit entsprechender Ausbildung, beispielsweise aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung können ohne zusätzliche Lehrgänge als Brandschutzhelfer bestellt werden.
Für die theoretische Unterweisung sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die praktischen Übungen hängt von der Gruppengröße ab, erfahrungsgemäß erweisen sich fünf bis zehn Minuten pro Teilnehmenden als ausreichend, wobei auf betriebsspezifische Besonderheiten eingegangen werden muss. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann durch den Unternehmenden, deren Beauftragte oder auch in Kooperation mit externen Anbietern erfolgen. Als fachkundig gelten Personen mit einer entsprechenden Berufsausbildung, -erfahrung, die sich regelmäßig im Brandschutz fortbilden. Hierzu zählen Personen mit abgeschlossenem Studium in der Fachrichtung Brandschutz, Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung und Mitglieder der Feuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang Gruppenführer bzw. Gruppenführerin.
Gemäß der Arbeitsschutzrichtlinie A2.2 gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation und der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Beschäftigten zum Ausbildungsinhalt. Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Neue Mitarbeitende sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Kürzere Abstände können erforderlich werden, wenn neue Arbeitsverfahren eingesetzt werden oder sich die Brandgefährdungen ändern. Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der das Unternehmen bei Fragen des Brandschutzes berät.