Brandschutz

Beim Schutz der Beschäftigten trägt der Arbeitgeber eine große Verantwortung. Zur Minimierung der Brandrisiken ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wer sich als Verantwortlicher an den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie ASR 2.2. orientiert, handelt vorschriftsgemäß und kann sich im Haftungsfall entlasten. Die Vorgaben betreffen vor allem die Ausstattung mit Alarmierungs- und Feuerlöscheinrichtungen und deren Handhabung durch unterwiesene und mit praktischen Löschübungen ausgebildete Brandschutzhelfer. Hier zeigen gerade kleine und mittelständische Unternehmen und Betriebe regelmäßig Defizite. Es mangelt an einer betriebsspezifisch dokumentierten Beurteilung der Brandgefahren sowie den hieraus abzuleitenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sollten bei einem Brand Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, haftet der Inhaber des Betriebes persönlich.
Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher existiert eine Vielzahl von Rechtsvorschriften wie die Feuerwehrgesetze und Bauordnungen der Bundesländer sowie die Regelungen zur Ausgestaltung von Arbeits- und Betriebsstätten. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken sowie die Auswirkungen von Bränden einzuschränken. Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Aspekte, die brandschutztechnische Lösungen beeinflussen können, umfassen unter anderem die
  • Bauweise
  • Bauart
  • Auswahl der Baustoffe
  • Lage des Gebäudes
  • Art und Anzahl der nutzenden Personen
  • Abmessung des Gebäudes
  • Art und Menge von Gefahrstoffen
  • Nutzung
Abwehrender Brandschutz erfolgt, wenn es brennt. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der Feuerwehr. Um einen Feuerausbruch zu verhindern, sollen bereits bei der Planung um beim Bau von Gebäuden folgende Aspekte berücksichtigt werden
  • Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstand der Bauteile
  • Fluchtwegplanung
  • Brandbekämpfung durch Feuerlöscher und Sprinkleranlagen
Dazu ist der analgentechnische Brandschutz zu beachten, der die technischen Anlagen und die Einrichtungen zum Brandschutz umfasst. Darunter fallen Brandmeldeanlagen, die Verfügbarkeit von Feuerlöschern und Sprinkleranlagen und die Instandhaltung dieser umfasst. Dazu sind die Vorgaben des organisatorischen Brandschutzes wie die Beauftragung von Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Brandschutzkonzepten, die Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie die regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeiter einzuhalten.