Aus- und Fortbildung für Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer sind nach §10 Arbeitsschutzgesetz eine tragende Säule des betrieblichen Brandschutzes. Mitarbeiter, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, müssen dafür ausgebildet sein. Inhalte und Umfang der Brandschutzhelferausbildung sind bundeseinheitlich in der DGUV-Information „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ festgeschrieben.
Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter im Betrieb, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen sollen. Wie viele Brandschutzhelfer ein Unternehmen benötigt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei einer normalen Brandgefährdung reichen fünf Prozent der Beschäftigten aus. Sie werden vom Arbeitgeber für diese Aufgabe bestellt. Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist, dass sie Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sicher und kompetent einsetzen können, ohne sich selbst zu gefährden. Außerdem sollen sie sicherstellen können, dass die Beschäftigten den Brandort selbstständig verlassen können.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus mindestens 1,5 Stunden Theorie sowie aus einer praktischen Löschübung. Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt:

Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Betriebsspezifische Besonderheiten
  • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich.
Im Praxisteil sollte jeder Teilnehmende ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmenden ausreichend. Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann durch den Unternehmer bzw. die Unternehmerin, deren Beauftragte oder auch in Kooperation mit externen Anbietern wie den Feuerwehren, Seminaranbietern im Brandschutz, Fachbetrieben und Feuerlöschgeräteherstellern erfolgen. Als fachkundig gilt, wer über eine entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet. Hierzu zählen unter anderem:
  • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
  • Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
  • Mitglieder der Feuerwehr wie z.B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“ bzw. „Gruppenführerin“.
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.