Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Technischer Arbeitsschutz

Das Ziel des technischen Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Dies betrifft die räumliche Ausstattung des Arbeitsplatzes und die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel sowie den Brandschutz. Als primäre Rechtsgrundlage hierzu dient das Arbeitsschutzgesetz. Der Technische Arbeitsschutz wird insbesondere durch folgende Regelungen definiert:

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung enthält Anforderungen an Arbeitsstätten, die vom Arbeitgeber zu erfüllen sind. Unter anderem wird die Raumtemperatur, die Ausstattung der Pausen- und Sanitärräume, die Beleuchtung sowie die Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe definiert. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung sind an den Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt auch die Arbeit an Bildschirmgeräten. Die Regelungen umfassen einerseits die technischen Minimalanforderungen an die Bildschirmgeräte, den Bildschirmarbeitsplatz und die Arbeitsumgebung, andererseits aber auch die Softwaregestaltung und die Arbeitsorganisation, um auch psychomentale und kognitive Belastungen zu erfassen. Neben der unsachgemäßen Verwendung von Geräten belegen Statistiken einen hohen Anteil an Unfällen, die innerhalb von Arbeitsstätten auftreten. So werden Fußböden, Verkehrswege und Treppen an erster Stelle als Unfallschwerpunkte genannt. Für die betriebliche Praxis werden die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung durch so genannte Arbeitsstättenregeln auf untergesetzlicher Ebene konkretisiert (Link). Diese Regeln sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht.

Baustellenverordnung

Sie enthält organisatorische Mindestanforderungen, die in allen Phasen einer Baumaßnahme, von der Planung über die Ausführung bis hin zu späteren Arbeiten, zu berücksichtigen sind.

Betriebssicherheitsverordnung

Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach dem Gefährdungsgrad unterteilt in Anlagen mit Erlaubnisvorbehalt wie zum Beispiel Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten, Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen und solche ohne Erlaubnisvorbehalt. Überwachungsbedürftige Anlagen sind in festgelegten Zeitabständen auf ihre sichere Betriebsweise zu überprüfen.

Medizinproduktgesetz

Das Errichten, Betreiben und Anwenden aktiver Medizinprodukte, auch medizinisch-technischer Geräte genannt, werden durch das Medizinproduktgesetz geregelt. Diese dienen dem Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Patientinnen und Patienten sowie dem medizinischen Personal.