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Arbeitsschutz und Unfallschutz – was müssen Sie beachten?

Arbeitgeber haben für den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu verhüten. Den Arbeits- und den Unfallschutz in Deutschland leitet ein umfassendes Regelwerk an.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII „gesetzliche Unfallversicherung“ bilden den Kern. Das Arbeitsschutzgesetz legt die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fest. Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung und die Aufgaben der Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für die Arbeitssicherheit. In Deutschland überwacht die Gewerbeaufsichtsämter und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Einhaltung der Gesetze zum Arbeitsschutz.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, unabhängig von der Branche oder der Größe des Betriebes, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Daher ist eine Beurteilung der Gesundheitsgefahren für jeden Arbeitsplatz vorzunehmen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Kosten für die Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu tragen. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber in ihre Tätigkeiten eingewiesen. Sie sind verpflichtet, die Sicherheitsvorgaben einzuhalten und sollen Gesundheitsgefahren durch die Ausübung ihrer Tätigkeit melden, um den Arbeitsschutz zu erhöhen.
Parallel zum Staat sind auch die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung mit ihrem Spitzenverband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Normgeber. Nach dem Sozialgesetzbuch haben sie mit ,,allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten du arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen“ (§ 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII). Ihr Schwerpunkt liegt auf der Prävention. Als wichtigste DGUV-Vorschrift, die für ihre Mitglieder verbindlich ist, gilt die DGUV-Vorschrift 1. In dieser werden die Grundpflichten des Unternehmers aufgelistet und auf die Unterweisung der Versicherten sowie auf die Organisation des Arbeitsschutzes hingewiesen. Diese Vorschrift verzahnt somit das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.