Innovation, Umwelt und Existenzgründung

NoRA: Normenrechte im Arbeitsschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz zielen darauf ab, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vor Gefahren zu schützen, die durch und bei der Arbeit entstehen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Ausgestaltung des Arbeitsschutzes in seinem Betrieb verantwortlich. Weitere wichtige Vorschriften für den Arbeitsschutz sind die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, das Gerätesicherheitsgesetz, die Gefahrenstoffverordnung, die Biostoffverordnung, die Baustellenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, aber auch das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz. Nach den rechtlichen Vorgaben müssen in vielen Unternehmen Beurteilungen über die Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz vorgenommen sowie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden. Den Überblick über die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen für Ihren Betrieb zu behalten ist äußerst aufwendig.
Hinzu kommt, dass Normen zum Arbeitsschutz beachtet werden müssen. Daher hat die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) in Zusammenarbeit mit dem DIN (Deutsches Institut für Normung) das Recherche-Tool Normen-Recherche Arbeitsschutz (NoRA) entwickelt. Auf Grundlage einer Datenbank ist es möglich, gezielt nach Arbeitsschutzaspekten in Normen zu suchen. Neben der einfachen Suche nach einzelnen Begriffen kann über Anwendungsfelder und Gefährdungen nach den gewünschten Informationen gesucht werden. In NoRA sind nur Normen mit Arbeitsschutzbezug zu finden, nicht alle Normen. Die Nutzung des Recherchetools ist kostenfrei. Angezeigt werden können allerdings nur die bibliografischen Daten sowie die Kurzreferate und Inhaltsverzeichnisse. Ein Download bzw. die Anzeige der Volltexte ist kostenpflichtig über das DIN möglich.
Die KAN besteht seit 1994 und hat die Aufgabe, die Belange des Arbeitsschutzes bei der Festlegung von Normen zur Geltung zu bringen. Die in der KAN vertretenen Interessen im Arbeitsschutz – d. h. die Interessen der Sozialpartner, des Staates, der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) und des DIN werden gebündelt und in Normungsvorhaben eingebracht. Die KAN selbst ist kein Normgebungsgremium; ihre Beschlüsse haben den Charakter von Empfehlungen.
Schwerpunkte der Arbeit der KAN sind:
  • Die Erarbeitung grundsätzlicher Positionen des Arbeitsschutzes bei Normungsprozessen
  • Die Bewertung von Normen, ob sie den Arbeitsschutzanforderungen entsprechen
  • Die Einflussnahme auf Normungsprogramme auf nationaler und europäischer Ebene
  • Die Prüfung, ob aus Sicht des Arbeitsschutzes ein Normungsbedarf besteht und
  • Die Bereitstellung und Verbreitung von Informationen für die Arbeitsschutzverantwortlichen