Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten, bezeichnet man als Arbeitsschutz. Sicherheitsfachkräfte übernehmen seit 1973 in den Betrieben die sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten haben nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus den Personen zusammen, die im Betrieb die Verantwortung für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes tragen. Konkret sind dies
  • Der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person
  • Zwei vom Betriebsrat zu bestimmende Betriebsratsmitglieder
  • Der Betriebsarzt
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und
  • Der Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragter kann jeder Mitarbeiter im Betrieb werden. Er fungiert als Berater für den Arbeitgeber und unterstützt ihn in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ein Sicherheitsbeauftragter kann jedoch nicht zugleich Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Eine solche Fachkraft hat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen, wobei die Verantwortung des Arbeitsschutzes beim Unternehmer verbleibt. Eine Fachsicherheitskraft muss nicht zwingend ein eigener Angestellter sein. Die Fachsicherheitskraft muss zudem über einen Nachweis über die vorhandene Sachkunde verfügen.
Bei Betriebsärzten handelt es sich um Ärzte mit einer speziellen arbeitsmedizinischen Zusatzausbildung. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen der Betreuung durch einen eigenen Betriebsarzt, einen externen Betriebsarzt oder durch einen arbeitsmedizinischen Dienst. Sie bilden mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten eine entscheidende Stütze des innerbetrieblichen Arbeitsschutzsystems. Eine Übersicht, welche staatlich anerkannten Bildungsträger Kurse zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit anbieten, wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erstellt. Achten Sie jedoch genau darauf, welche Spezifikationen und Anerkennungen diese anbieten. Weitere Angebote von Schulungsveranstaltungen für Sicherheitskräfte finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System der Industrie- und Handelskammern.