Arbeitsschutzorganisation

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten betrieblich zu organisieren. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zum Arbeitsschutz muss beachtet werden. Ansonsten drohen empfindliche Strafen, besonders, wenn Beschäftigte zu Schaden kommen. Der Arbeitgeber hat eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Diese Gefährdungsbeurteilung wird als die Ermittlung und die Bewertung von Gefährdungen bei der Arbeit verstanden und von speziell ausgebildeten Personen durchgeführt. Der Arbeitgeber sollte folgende Personen einbeziehen:
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt/Arbeitsmediziner
  • Sicherheitsbeauftragter
Dazu muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschutz eingerichtet werden.
Neben den Industrie- und Handelskammern ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ein Ansprechpartner für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie beschäftigt sich u. a. mit den Themengebieten Arbeitsschutz im Betrieb, anwendungssichere Chemikalien und Produkte, Arbeit und Gesundheit sowie Arbeitswelt und Arbeitsschutz im Wandel. Auf ihrer Webseite können die gesetzlichen Anforderungen und Praxisbeispiele für den Arbeitsschutz nachgeschlagen werden. Das Ziel ist es, durch die Verbreitung solcher Informationen substanzielle Beiträge zu einer menschengerechteren Arbeit zu leisten und neu entstehende sowie oftmals ignorierte Gefahren aufzudecken. Beispiele hierfür sind innovative Technologien, psychische Arbeitsbelastungen und biologische und chemische Gefährdungen
in einer Vielzahl von Branchen. Dadurch sollen Arbeitsausfälle durch Erkrankungen präventiv vermieden werden.
Eine Selbsteinschätzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb ermöglichst das Selbstbewertungstool GDA-ORGA-Check. Dieser übersetzt die Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie in eine für Betriebe handhabbare Version. Er orientiert sich dabei an den 15 Prüfelementen der Leitlinie, die die Aufsichtsdienste für den Arbeitsschutz und Unfallversicherungsträger bei ihrer Beratung und Überwachung verwenden. So fragt der GDA-ORGA-Check nach der Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in betrieblichen Planungs- und Beschaffungsprozessen und zur Einbindung von Fremdfirmen in die Arbeitsabläufe. Zudem werden auch Anforderungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge thematisiert. Damit trägt der GDA-ORGA Check dazu bei, sowohl die Potentiale eines umfassend organisierten Arbeitsschutzes für eine störungsfreie Arbeitsschutzorganisation zu nutzen als auch die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen.