Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Arbeitsschutz- Managementsysteme

Der Wandel der Arbeit lässt den Arbeitsschutz nicht unberührt. Trends wie die Digitalisierung, die Globalisierung und die zunehmende Flexibilisierung erfordern Weiterentwicklungen der Rahmenbedingungen des Arbeitsschutzes, um Beschäftigte vor Erkrankungen zu schützen. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem umfasst die Organisation aller Bereiche des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. Dadurch können die Gesundheit und die Zufriedenheit der Mitarbeiter gesteigert sowie krankheitsbedingte Fehlzeiten reduziert werden. Dies verschiebt die Herangehensweise in der Arbeitssicherheit von einer nachsorgenden Reaktion auf auftretende Schäden hin zu einer präventionsorientierten Gesamtstrategie, die individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst werden kann.
Es gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die Umsetzung von Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz in geeigneter Weise zu organisieren. Eine Hilfestellung hierzu wurde gemeinsam vom Bund, den Ländern und den Trägern der Unfallversicherung erarbeitet. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) dient als Leitlinie für die Ausgestaltung des Arbeitsschutzes in Deutschland. Umgesetzt werden die in dieser Strategie entwickelten Arbeitsschutzziele in bundesweiten Arbeitsprogrammen, die sich an Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Arbeitsschutzexperten richten.
Beratungsangebote bieten die Aufsichts- und Präventionsdienste der Bundesländer und der Unfallversicherungsträger an. Für einen Überblick zum Stand des Arbeitsschutzes der Betriebe hat die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie das Selbstbewertungstool GDA-ORGA-Check veröffentlicht. Es orientiert sich an den 15 Prüfelementen der GDA-Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Zusätzlich dient der Nationale Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme als Grundlage für die freiwillige Konfirmitätsprüfung der Betriebe bei den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Eine solche Überprüfung stellt fest, inwieweit ein Arbeitsschutzmanagementsystem mit den gesetzlichen und den allgemeinen Anforderungen an die Arbeitsschutzmanagementsysteme übereinstimmt.