Nudging im Arbeitsschutz
„Nudging“ meint das Beeinflussen von menschlichem Verhalten ohne Zwang durch das Verändern der Umgebung, in der die Entscheidung getroffen wird. Aktuell ruht die Umsetzung von sicherem Verhalten der Beschäftigten vor allem auf zwei Säulen: der angemessenen Information einerseits sowie sanktionierbaren Ge- und Verboten in Form von Gesetzen, Regeln und Vorschriften andererseits. Dabei ist vor allem das Schadensrisiko für die Frage entscheidend, ob ein gesundheits- oder sicherheitsrelevantes Verhalten reguliert wird oder der Arbeitsschutz auf reine Informationen zurückgreift. So ist beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel durch die Beschäftigten im Arbeitsschutz vorgegeben, mit allen entsprechenden zivil- und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen im Fall einer Zuwiderhandlung.
Die Forschungsergebnisse zu Nudges allgemein und eines Forschungsprojektes der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz für den Arbeitsschutz liefern Anhaltspunkte, dass Nudges Personen prinzipiell zu sicherem und gesundem Verhalten bei der Arbeit animieren können. Bei der Einordnung von Nudges im Arbeitsschutzhandeln müssen jedoch mindestens drei Aspekte entscheidend berücksichtigt werden:
- Die Maßnahmenhierarchie gemäß dem TOP-Prinzip (technische Arbeitsschutzmaßnahmen vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen)
- Die Anwendung auf Verhalten mit einem nicht zu hohen Schadensrisiko sowie
- Eine ethisch vertretbare Ausgestaltung der Nudges.
Nudges als verhaltensändernde Maßnahmen beziehen sich auf die dritte Ebene. Keinesfalls können Nudges geeignet sein, Arbeitsschutzmaßnahmen der technischen oder der organisatorischen Ebene zu ersetzen.
Ein Beispiel für einen sicherheitssteigenden Effekt ist die gute Verfügbarkeit von Persönlicher Schutzausrüstung. Wenn die Persönliche Schutzausrüstung in manchen Betrieben oder Arbeitsbereichen nicht getragen werde, stellt sich die Fragen nach den Ursachen. Ein weiteres Beispiel mit Bezug zur Arbeitssicherheit: nahezu unbewusst werden Autofahrerinnen und –fahrer gebremst, wenn sie auf elektronische Anzeigetafeln treffen, die eine überhöhte Geschwindigkeit anzeigen. Die Nudgingmethode lässt sich im Betrieb mithilfe eines Kreativworkshops systematisch umsetzen. Darin analysieren Mitarbeiter aus einem Betriebsbereich, in dem sich Unfälle häufen, unter Anleitung Unfallsituationen und deren Ursachen. Wichtig: Ge- und Verbote sowie Unterweisungen können durch Nudging nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden.