Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Arbeitsschutz und Gefahrstoffe

Unternehmer haben zahlreiche Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Quer durch alle Branchen kommen Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Berührung, aber vielen von ihnen ist nicht bewusst, welche Gesundheitsgefährdungen von diesen ausgehen und unterschätzen somit die damit zusammenhängenden gesundheitlichen Risiken. Problematisch ist der Umgang mit Gefahrstoffen erfahrungsgemäß vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, besonders in Kleinstbetrieben.
Häufig fehlen den Verantwortlichen die entsprechenden Fachinformationen. Dabei unterliegen der Herstellung und der Umgang mit gefährlichen Stoffen einem umfangreichen Chemikalien- und Gefahrstoffrecht. Dies betrifft vor allem Tätigkeiten mit Reinigungsmitteln, Lacken, Klebstoffen, Stäuben und Mineralfasern. Die grundlegenden Regelungen sind in der im Jahre 2015 novellierten Betriebssicherheits- und in der Gefahrstoffverordnung festgehalten.
In der Betriebssicherheitsverordnung finden sich allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen im verfügenden Teil, spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel in den Anhängen. In jedem Falle müssen die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes dem europäischen Binnenmarktrecht entsprechen. Aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums hat die Verordnung vor allem folgende Ziele bei der Verwendung von Arbeitsmitteln:
  • Sie trägt besonderen Unfallschwerpunkten (Instandhaltung, Betriebsstörungen, unsachgemäße Anwendung) Rechnung
  • Sie enthält spezifische Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze und
  • Sie berücksichtigt ergonomische und psychische Belastungen.
In Kombination mit der Gefährdungsbeurteilung wird eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung ermöglicht.
Die Anforderungen zu Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung. Damit wird eine einheitliche Betrachtung aller von Gefahrstoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdungen bei der Gefährdungsbeurteilung ermöglicht. Hierzu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Software Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrenstoffe entwickelt. Mit diesem können alle Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Umgangs mit gefährlichen Stoffen am Computer bearbeitet werden. Neben der Software bietet sich der Einsatz des EMKG kompakt als App für Smartphones an. Bestehend aus einer Taschenscheibe, mit der sich Gefährdungen durch Einatmen beurteilen lassen und einer Taschenkarte, die bei Gefährdungen durch Hautkontakt eingesetzt werden kann, können Gesundheitsgefahren ermittelt werden.