Schonarbeitsplätze

Schonarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, auf denen Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen eingesetzt werden, die nicht mehr in der Lage sind, ihren ursprünglichen Arbeitsplatz auszufüllen. Es ist somit Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz nach den Fähigkeiten des Mitarbeiters zu gestalten, gegebenenfalls unter Mitwirkung des Integrationsamtes oder anderer Organisationen, die für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verantwortlich sind wie der Rentenversicherung, der Arbeitsagentur, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Dies kann beispielsweise bei einem erlittenen Arbeitsunfall mit drohender Arbeitsunfähigkeit, aber auch bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit der Fall sein. Es sollte in einer Betriebsvereinbarung unmissverständlich definiert werden, unter welchen Voraussetzungen Schonarbeitsplätze angeboten und eingerichtet werden dürfen.
Dabei ist zu beachten, dass sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine andere Tätigkeit oder einen anderen Arbeitsplatz zuweisen lassen kann. Dies ergibt sich aus der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers nach §241 Bürgerliches Gesetzbuch. Solches ist jedoch nur möglich, wenn die Arbeit oder der Tätigkeitsbereich im bestehenden Arbeitsvertrag erfasst wird. Neben der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes kann aber auch eine entsprechende Umgestaltung des derzeitigen Arbeitsplatzes in Betracht gezogen werden. Diese und weitere Fragen können in einem Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement geklärt werden. Hierbei soll es darum gehen, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine erneute Erkrankung, vor allem deren Ursachen arbeitsbedingt sind, zu vermeiden.
Die Einrichtung von Schonarbeitsplätzen ist ein Teil der alternsgerechten Unterstützung der Arbeitnehmer und somit eine Fürsorgeleistung des Arbeitgebers. Unternehmer sollten beachten, dass Menschen ab etwa dem 35. Lebensjahr körperlich und bereits Anfang 20 geistig altern und die Leistungsfähigkeit rasch zurückgeht, wenn Körper und Geist nicht kontinuierlich trainiert bzw. gefordert sind. Unter diesem Blickwinkel ist ein Unternehmen alternsgerecht aufgestellt, wenn es gelingt, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Mitarbeitenden gerne und gesund bis zum Rentenalter produktiv arbeiten. Dies gelingt nur, wenn die gesamte Unternehmensstrategie, von der Unternehmenskultur über die Führung und Personalpolitik bis zu den Arbeitsbedingungen gezielt nach Produktivitäts- und Demografieerfordernissen gestaltet wird.