Existenzgründung Arbeitsschutz

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Kernziel ist die Minimierung von Gefahren für die Beschäftigten. Die Umsetzung erfordert nicht nur organisatorische Maßnahmen, auch in der betrieblichen Praxis sind zahlreiche Vorgaben zu beachten. Für viele Unternehmen ist es notwendig, die Fachkenntnisse von externen Arbeitsschutzexperten zu nutzen, weshalb diese Thematik attraktiv für Existenzgründungen ist. Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen, wobei die Verantwortung für Arbeitsschutz und –sicherheit beim Unternehmer verbleibt.
Die persönlichen Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 näher beschrieben. Danach ist grundsätzlich neben einer beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf eine sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich. Sie kann in besonderen Ausbildungslehrgängen erworben werden, in denen alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein wirksames Handeln als Fachkraft für Arbeitssicherheit vermittelt werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten qualitätsgesicherte Lehrgänge zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde an. Die gesamte Ausbildung kann innerhalb von 15 bis 18 Monaten abgeschlossen werden, dazu sind auch Fernlehrgänge möglich.
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere auf Krankenhäuser, größere Verkaufsstätten und größere Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit großen Gefahren gerechnet wird. Verpflichtende Regelungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten gibt es nicht. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich die Lehrgangsinhalte an der vfdb-Richtlinie 12-09/01-2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten orientieren. Danach dauert die Ausbildung mindestens 64 Lehreinheiten a 45 Minuten und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab. Ohne Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten können nur folgende Personen bestellt werden:
  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst,
  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragtenausbildung nachweisen können
  • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz.
Zusätzlich fragen zahlreiche Unternehmen Sicherheitsberater nach. Dieser Begriff ist nicht geschützt. Grundsätzlich wird von einem Sicherheitsberater erwartet, dass er Schwachstellen in der Unternehmensorganisation aufdeckt und Vorschläge zu deren Verbesserung gibt. Zumeist sind Berater mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung als Elekro-, Nachrichten-, und Bauingenieure, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben, in der Branche tätig. Sicherheitsarbeit ist Vertrauenssache. Daher sind für die Auftraggeber Referenzen wichtig, vor allem bei Sicherheitsberatern und –unternehmen, die erst kurz auf dem Markt tätig sind. Es empfiehlt sich zudem mehrere Leistungen wie die Beratung über bauliche Maßnahmen und Schutzsysteme, Brandschutzplanung, Sicherheitsschulungen anzubieten, um die Koordination mit den Verantwortlichen des Unternehmens zu erleichern.