Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Patentschutz

Bei einem Patent handelt es sich um ein technisches Schutzrecht, das im Patentgesetz geregelt ist. Gegenstand eines Patentes ist eine Erfindung. Unter Erfindung versteht man eine Lehre zum technischen Handeln, mit der eine Aufgabe gelöst wird. Es darf keine Zwischenschaltung des menschlichen Verstandes notwendig sein. Damit es sich um eine patentfähige Erfindung handelt, muss diese als solche neu und gewerblich anwendbar sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Es muss sich um eine Weltneuheit handeln, das heißt über den Stand der Technik innovativ sein. Soll eine Erfindung zum Patent angemeldet werden, muss auch der Erfinder vor der Patentanmeldung Stillschweigen über seine Erfindung wahren. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Vorträge können sich neuheitsschädlich auswirken.
Ein Patent soll die Erfindung eines Unternehmers vor Imitationen durch Konkurrenten schützen. Der Wettbewerbsvorteil gilt 20 Jahre und soll helfen, die Entwicklungskosten zu refinanzieren. Es können nur technische Erfindungen, Produkte und Verfahren patentiert werden. Die Anträge auf Erteilung eines Patentes werden vom Deutschen Patent- und Markenamt in München bearbeitet. Die amtlichen Gebühren für die Patentanmeldung sowie die Jahresgebühren für die Patentaufrechterhaltung werden ebenfalls von dieser Organisation veröffentlicht. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für einen Patentanwalt. Da eine Patentanmeldung und –aufrechterhaltung sehr kostenintensiv ist, sollten die wirtschaftlichen Chancen der Erfindung vor der Patentanmeldung intensiv geprüft werden. Die wichtigsten einzureichenden Unterlagen sind das ausgefüllte Antragsformular, die Beschreibung (gegebenenfalls mit Zeichnung, Beschreibung der Schutzansprüche), eine Zusammenfassung und die Erfinderbenennung.
Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Förderprogramm WIPANO unterstützt. Damit können sie für die erste Patentanmeldung innerhalb von fünf Jahren einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten beantragen, wenn sie die Förderzusage vor der Patentanmeldung erhalten. Bei der Patentanmeldung fallen folgende Gebühren an:
  • Patentanmeldung
  • Recherchegebühren
  • Prüfantrag.
Vom dritten Jahr nach der Anmeldung fallen Jahresgebühren an. Bei einem europäischen Patent sind neben den amtlichen Gebühren des europäischen Patentamtes Übersetzungskosten, nationale Jahresgebühren, Anwaltskosten etc. zu berücksichtigen. Ähnliches gilt für die internationale Patentanmeldung bei der World Intellectual Property Organization über das Deutsche oder Europäische Patentamt. Weitergehende Fragen können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Patentanwaltssprechstunden diskutieren.