Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Patentanmeldung

Am Anfang ist es meist nur ein Gedanke, doch aus der Idee kann schnell eine Erfindung werden. Dann gilt es schnell zu handeln. Wer sich seine Erfindung patentieren lässt, erwirbt es staatlich verliehenes gewerbliches Schutzrecht. Dieses untersagt es Dritten, die Erfindung des Rechtsinhabers zu verwerten. Der Schutz besteht meist 20 Jahre lang nach Anmeldedatum. Er erstreckt sich nur auf das jeweilige Land, in dem dieser erteilt wird. Um eine Erfindung patentieren zu lassen, muss sie
  • neu sein, darf also zum Zeitpunkt der Erfindung nicht zum Stand der Technik gehören
  • gewerblich anwendbar sein und
  • auf einer erfinderischen Leistung beruhen.
Auch eine Literaturrecherche ist ratsam. Patentanwälte helfen hierbei zumeist.
Die Patentanmeldung kann beim Patentamt oder einem Patentinformationszentrum vorgenommen werden. Notwendige Unterlagen sind:
  • das Anmeldeformular, d.h. der „Antrag auf Erteilung des Patents“ mit einem Titel für die Erfindung, den gestellten Anträgen und der Anschrift des Anmelders,
  • die Patentansprüche, in denen der Erfindungsgegenstand definiert ist,
  • die Beschreibung der Erfindung mit Nennung des bekannten Standes der Technik,
  • die Aufgabe der Erfindung und die Erläuterung der Lösung der Aufgabe,
  • gegebenenfalls Zeichnungen,
  • die Zusammenfassung,
  • die Erfinderbenennung und
  • eine Vollmacht, wenn die Anmeldung nicht vom Anmelder selbst eingereicht wird.
Ab dem Tag der Patentanmeldung bekommt der Erfinder ein Patentrecht, das seine Erfindung vor späteren Anmeldern identischer Erfindungen schützt.
Bei dem Erteilungsverfahren werden für Anmeldung sowie Recherche- und Prüfungsantrag Gebühren erhoben:
  • Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt 40 Euro.
  • Außerdem kommen 300 Euro Rechercheantragsgebühr sowie 150 Euro Prüfungsgebühr hinzu.
  • Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70 Euro für das dritte Patentjahr bis auf 1 940 Euro für das zwanzigste Patentjahr.
Das Verfahren der Patentierung ist auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene möglich. Nach einer ausgiebigen Formalprüfung kommt es zu einer öffentlichen Bekanntmachung der Patentanmeldung im amtlichen Patentblatt. Wird innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung kein Einspruch erhoben, gilt das Patent mit der Entrichtung der ersten Jahresgebühr als erteilt.