Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Namen und Logos schützen

Gewerbliche Schutzrechte schaffen Alleinstellung, weil sie Unternehmen exklusive Nutzungsrechte an Erfindungen, Produkten oder Marken sichern. In Deutschland gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit: Ideen, Erfindungen, geistige Schöpfungen oder Designs sollen grundsätzlich der Nachahmung zugänglich sein, damit ein Fortschritt ermöglicht wird. Daher sollten Unternehmen gewerbliche Schutzrechte beantragen. Als Marke schutzfähig sind der Name und/oder das Logo eines Unternehmens, aber auch die Namen/Logos einzelner Produkte. Die häufigsten Markenformen sind Wortmarken und Bildmarken. Als Wortmarke schutzfähig sind Kennzeichen bzw. Begriffe, die aus Buchstaben oder Zahlen bestehen wie z.B. Nivea, Golf, Nike, O2 und Audi A4. Auch Personennamen oder Werbeslogans wie „Freude am Fahren“ können die erforderliche Kennzeichnungskraft haben.
Als Bildmarken sind Bildzeichen wie insbesondere Logos schutzfähig (z.B. der „Mercedes-Stern“ oder der angebissene Apfel von „Apple Macintosh“). Wort- und Bildmarken können darüber hinaus in Kombination als Wort-Bildmarke geschützt werden (z.B. das geschwungene „M“ im Wort „McDonalds“). Neben diesen klassischen Markenformen sind aber auch Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form oder Verpackung einer Ware sowie Farben und Farbzusammenstellungen als Marke schutzfähig.
Schutzvoraussetzung für alle Zeichen ist,
  • dass sie geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden
  • zudem müssen sie sich grafisch darstellen lassen.
Wichtig ist außerdem, dass man durch seine Marke oder Geschäftsbezeichnung keine älteren Rechte verletzt.
Für die Anmeldung einer Marke zur Eintragung in das Markenregister ist die Vorlage eines Antrages beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Die Anmeldung kann direkt online durchgeführt werden.
Erforderliche Angaben sind:
  • Identität des Anmelders
  • Wiedergabe der anzumeldenden Marke: Wortlaut oder (vor allem bei Bildmarken) graphische Darstellung
  • Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen.
Das Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen muss erstellt werden, um zu kennzeichnen, für welche Produkte die Marke genutzt und geschützt werden soll. Hierfür gibt es ein international standardisiertes System, in welchem alle erdenklichen Produkte in Sachgruppen eingeteilt sind. Eine Marke kann auch europaweit oder weltweit geschützt werden. Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren, kann jedoch durch die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr immer wieder um zehn Jahre verlängert werden.