Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie prüft, forscht und berät zum Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern. Gemäß ihres Gründungserlasses ist die BAM zuständig für die
  • Weiterentwicklung von Sicherheit in Technik und Chemie
  • Durchführung und Auswertung physikalischer und chemischer Prüfungen von Stoffen und Anlagen einschließlich der Bereitstellung von Referenzverfahren und –materialien
  • Förderung des Wissens- und Technologietransfers
  • Mitarbeit bei der Entwicklung gesetzlicher Regelungen, z. B, bei der Festlegung von Sicherheitsstandards und Grenzwerten
  • Beratung der Bundesregierung, der Wirtschaft sowie der nationalen und internationalen Organisationen im Bereich der Materialtechnik und Chemie.
Hoheitliche und öffentliche Leistungen der BAM sind neben der Gremientätigkeit und Beratung insbesondere:
  • Gutachten und Stellungnahmen
  • Anerkennung von Zertifizierungsstellen und –systemen
  • Anerkennung als Prüf- oder Überwachungsstelle
  • Gefahrenguttransporterlaubnisse
  • Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen
  • Produkt- und Stoffzulassungen
  • Zuverlässigkeitsprüfungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Anträge für hoheitliche und öffentliche Dienstleistungen können online gestellt werden. Die BAM ist auch als Benannte Stelle im Rahmen von EU-Richtlinien tätig. Es werden Zulassungen und Konformitätsbewertungen in mehreren Bereichen durchgeführt:
  • Gefahrgutumschließung (Zulassung von Verpackungen einschließlich Großpackmittel und –verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter)
  • Explosivstoffe und Pyrotechnik (EU-Konformitätsverfahren und Zulassungsbehörde für Sprengzubehör)
  • Explosionsgefährliche Stoffe der chemischen Industrie (Feststellung der Explosionsgefährlichkeit)
  • Pyrotechnische Munition (Zulassung nach dem Beschussgesetz)
  • Deponieabdichtungen (Prüfung und Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen für die Anwendung in Basis- und Oberflächenabdichtungen von Deponien)
  • Organische Peroxide (Zuordnung zu Gefahrengruppen gemäß Gefahrstoffverordnung).
Voraussetzungen für die technische und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit ist die eigene Forschung- und Entwicklung in hoher Qualität und Kontinuität. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen umfassen die Antrags- und Auftragsforschung sowie Forschungskooperationen in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Umwelt, Material und Analytical Sciences. Im Besonderen werden Technologietransferprojekte mit kleinen und mittelständischen Unternehmen fokussiert, um Forschungs- und Entwicklungsergebnisse mit hohem wirtschaftlichem Anwendungspotential in Zusammenarbeit mit Unternehmen zeitnah in marktgerecht aufbereitete, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (beispielsweise Prüfungen, Zulassungen oder Konformitätsbewertungen) einfließen zu lassen.