Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Start.In.RLP

Das Programm Start.in.RLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder der Produktion weiterzuentwickeln. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 1.000 Euro (brutto pro Monat) pro Gründenden. Begleitet wird das Programm von einem kostenfreien Coaching zu gründungsrelevanten Themen. Bewerben können sich Personen, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung maximal zwölf Monate zum Zeitpunkt der Antragsstellung zurückliegt.
Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen Gründungsvorhaben. Dabei liegen die Schwerpunkte insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Impact. Gefördert wird auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Förderfähig sind somit auch Gründungen, die die allgemeine Förderfähigkeit erfüllen und mindestens einen der nachfolgenden Punkte zum Gegenstand haben:
  • die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder, verglichen mit dem Stand der Technik, wesentlich verbessert sind oder
  • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, auf mindestens regionalem Markt erwarten lassen. Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.
Nachstehend ein Auszug der wichtigsten Fördervoraussetzungen:
  • Angenommen werden nur Anträge von Gründerinnen und Gründern, die nicht anderweitig unternehmerisch tätig sind.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Gefördert werden ausschließlich gewerblich Gründende mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz. Antragsstellende, deren Gründung noch in Planung ist, müssen ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
  • Das Gründungsstipendium kann nicht zeitgleich mit SGB-Leistungen oder anderen Förderungen, die der Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen, gewährt werden.
  • Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von maximal 20 Stunden pro Woche sind zulässig.
  • Das Unternehmen der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss ins Gewerbe- oder Handelsregister eingetragen sein oder werden und gewerblich tätig sein.
Für Fragen und Informationen steht Ihnen die Koordinationsstelle gerne unter hello@startinrlp.de zur Verfügung.