Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz

Mit dem Innovatiosgutschein können kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Klärung von Fragestellungen im Bereich der Forschung und Entwicklung externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Anspruch nehmen. Ziel des Innovationsgutscheines ist die Unterstützung bei der Planung, Entwicklung sowie Umsetzung neuer Produkte. Verfahren und Dienstleistungen. Durch die finanzielle Beteiligung des Landes werden Vorhaben realisiert, die von Unternehmen aufgrund fehlender personeller und sächlicher Grundausstattung nicht durchführbar sind. Das Fördermodul garantiert eine schnelle Bearbeitungszeit und ermöglicht den Mittelabruf mit elektronischen Belegen. Der Innovationsgutschein wird im Rahmen der De-Minimis bewilligt.
Für einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag kann von einem Unternehmen eine Zuwendung beantragt werden. Als externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsleistungen. Externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen müssen nicht in Rheinland-Pfalz ansässig sein. Die Projektdauer beträgt maximal zwölf Monate. Möglich ist auch die Förderung von Kooperationsvorhaben mit mehreren Partnerunternehmen. Hierbei ist von jedem der beteiligten Unternehmen ein eigener Auftrag auf den Innovationsgutschein zu stellen. Ein Unternehmen übernimmt im Rahmen eines Kooperationsvorhabens die Federführung. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Die Antragsunterlagen sind als ausfüllbare pdf-Vorlagen hinterlegt.
Der Innovationsgutschein richtet sich an Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf maximal 20 000 Euro begrenzt. Im Falle eines Kooperationsvorhabens mit mehreren Partnerunternehmen wird dem federführenden Teilnehmer ein Koordinierungsaufwand von fünf Prozent der Summe der förderfähigen Ausgaben aller Kooperationspartner zusätzlich gewährt. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Wichtig ist, dass mit dem Antrag bereits ein konkretes Angebot der zu beauftragenden Forschungs- und Entwicklungseinrichtung vorgelegt wird, aber der Auftrag an diese noch nicht erteilt wurde.