Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Forschungszulage

Seit Anfang 2020 fehlt Deutschland nicht mehr auf der Karte der OECD-Länder, die über steuerliche Förderungen für Forschung und Entwicklung verfügen. Mit der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung will die Bundesregierung themenübergreifend gezielte Anreize setzen, damit Unternehmen in Forschung und Entwicklung investieren. Auch bislang nicht forschende Unternehmen sollen zu eigener Forschung und Entwicklung motiviert werden. Die Forschungszulage ist – neben der ohnehin schon vorhandenen Projektförderung – ein Baustein in der FuE-Förderung in Deutschland. Unterschiedlich im Vergleich zur Projektförderung ist, dass der Zuschuss nicht direkt durch einen Projektträger gezahlt wird, sondern im Rahmen einer Steuerrückerstattung erfolgt. Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland – egal, ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Grundsätzlich sind alle Vorhaben aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung förderfähig. Förderkriterien für das FuE-Vorhaben sind folgende:
  • Entwicklung von neuartigen (Lösungs-) Konzepten im Rahmen des FuE-Projekts
  • Gewinnung von neuen Erkenntnissen bzw. neuem Wissen für Ihr Unternehmen durch das FuE-Vorhaben
  • Unsicherheit hinsichtlich des Erreichens der angestrebten Ziele der FuE-Aktivitäten in Ihrem Unternehmen
  • Möglichkeit spezifische Ziele für das FuE-Vorhaben zu planen bzw. Meilensteine für das Vorhaben zu definieren
  • Möglichkeit die (Zwischen-) Ergebnisse aus den FuE-Aktivitäten auch auf andere Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen transferieren zu können bzw. diese weiter zu nutzen.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, sofern die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.
Gefördert werden die im Rahmen von FuE-Projekten anfallenden Lohnkosten, wobei maximal 2 Millionen Euro pro Jahr angesetzt werden können. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, maximal 500.000 Euro. Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen des Unternehmens. Im Rahmen externer FuE-Aufwendungen (Unteraufträge bzw. Auftragsforschung) werden bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten (inklusive Sachkosten) für die Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Bei der Forschungszulage ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen:
  • Zunächst lässt das forschende Unternehmen durch eine Bescheinigungsstelle prüfen, ob das beantragte FuE-Vorhaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben innovativ ist. Mit dem Bescheid ist nach einigen Monaten zu rechnen
  • Anschließend ist ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.