Innovation, Umwelt und Existenzgründung

EXIST-Gründerstipendium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Europäische Sozialfonds fördern mit dem EXIST-Gründerstipendium Studierende, Wissenschaftler/innen und Absolventen aus Hochschulen und Forschungsinstituten auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Stipendiaten an der Hochschule erhalten über zwölf Monate eine Pauschale zur Deckung ihres Lebensunterhaltes.
Ziel ist es, eine Unternehmensgründung aus der Hochschule vorzubereiten und einen tragfähigen Geschäftsplan zu konzipieren. Ein Antrag ist laufend und bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus der Hochschule möglich. Gefördert werden technikorientierte Vorhaben und innovative Dienstleistungen mit besonderen Alleinstellungsmerkmalen und hohem Wachstumspotential.
Die jeweilige Hochschule bzw. Forschungseinrichtung stellt einen Antrag beim Projektträger Jülich. Sie stellt den Gründern während der Förderung einen Mentor sowie einen Arbeitsplatz zur Verfügung und gewährleistet die Beratung durch eine Gründungsinitiative.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründerteams bis maximal drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeitern/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Der früheste Laufzeitbeginn ist drei Monate nach vollständigem Eingang aller Originalunterlagen beim Projektträger möglich.

Wie wird gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
  • Promovierte Gründer/innen 3 000 Euro/Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss 2 500 Euro/Monat
  • Technische/r Mitarbeiter/in 2 000 Euro/Monat
  • Studierende 1 000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben bis zu 10 000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 30 000 Euro)
  • Coaching 5 000 Euro
Als Empfänger eines EXIST-Stipendiums gehen Sie folgende Verpflichtungen ein:
  • Die ganze Arbeitskraft ist für das Gründungsprojekt aufzuwenden
  • Nachweis einer projektbegleitenden Gründungsbetreuung, Inanspruchnahme von Coachingleistungen des Gründungsnetzwerks bzw. eines Coaches.
  • Teilnahme am Seminar „Gründerteam“
  • Absolvierung von drei Meilensteinen:
  • Vorlage einer Coaching- und Sachmittelplanung beim Projektträger einen Monat nach Beginn des Vorhabens
  • Präsentation des Zwischenstandes des Businessplans nach fünf Monaten
  • Abgabe des Businessplans beim Projektträger nach zehn Monaten.