Tierversuche

Ein Tierversuch ist ein wissenschaftliches Experiment an oder mit lebenden Tieren. Ziele von Tierversuchen sind der Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung sowie die Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten. Die Forschung mit Versuchstieren wird in Universitäten, Forschungseinrichtungen und Pharmaunternehmen durchgeführt. Die meisten Tiere werden eigens für Forschungszwecke gezüchtet. Viele Versuchstiere sterben während der Experimente oder werden anschließend getötet. Die Gesetzgebung in der Europäischen Union beruht auf der Richtlinie 86/609/EWG. Sie wurde durch die Richtlinie 2010/63/EU abgelöst. Dabei steht der Schutz für Versuchstiere in steter Abwägung zwischen dem Nutzen für den Menschen und dem potentiellen Tierleiden. Politik. Wissenschaft und Gesellschaft sind sich einig, dass Tierversuche auf ein Mindestmaß reduziert und Alternativmethoden verstärkt gefördert werden müssen.
Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Tierschutzgesetz. Tierversuche werden in den Paragraphen 7-9 geregelt. Nach §7 dürfen Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zum Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, zum Erkennen von Umweltgefährdungen, zur Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit und im Rahmen der Grundlagenforschung zugefügt werden. Tierversuche im Sinne des deutschen Tierschutzgesetzes sind Versuche an lebenden Tieren. Nach §8 sind Tierversuche bei Wirbeltieren generell genehmigungspflichtig. Es muss detailliert begründet werden, warum solche Versuche unbedingt am Tier durchgeführt werden sollen. Außerdem sind Nachweise über eine geeignete personelle, räumliche und organisatorische Ausstattung vorzulegen. Im Weiteren wird festgelegt, dass jede Einrichtung, die Tierversuche durchführen möchte, einen Tierschutzbeauftragten benennen muss.
Im Jahr 2017 wurden etwa zwei Millionen Tiere, davon 1,37 Millionen Mäuse, für Tierversuche in Deutschland eingesetzt. Nach dem Tierschutzgesetz dürfen nur Personen mit entsprechender Qualifikation Versuche an Tieren durchführen. Dazu gehören das Studium der Veterinärmedizin oder eine vergleichbare naturwissenschaftliche Ausbildung, beispielsweise im Fach Humanmedizin, Biochemie, Biologie oder als Assistenten in Verbindung mit einer entsprechenden Weiterbildung (Sachkundenachweis). Die Genehmigungsbehörde für Tierversuche in Rheinland-Pfalz ist das Landesuntersuchungsamt in Koblenz. Welche Tierversuchsvorhaben genehmigt wurden, kann in der Datenbank AnimalTestInfo recherchiert werden. Sie enthält allgemeinverständliche Projektzusammenfassungen der Projektvorhaben, deren Durchführung von den zuständigen Behörden der Bundesländer genehmigt wurden. Die Datenbank ist beim Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt.