5G-Campusnetze

Mit 5G-Campusnetzen können Unternehmen eine betriebliche Mobilfunkinfrastruktur aufsetzen. Die Einführung von 5G eröffnet vielen Unternehmen neue Möglichkeiten, von innovativen betrieblichen Prozessen bis hin zu neuen Produkten und Dienstleistungen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist mittelfristig zu erwarten, dass die gesamte Wertschöpfungskette mit Hilfe der Blockchaintechnologie abgebildet wird. Hierfür ist sowohl in der Produktion als auch entlang der Logistikkette der Aufbau einer Hochleistungsmobilinfrastruktur erforderlich. Neben der rein technischen Weiterentwicklung und den damit verbundenen neuen Einsatzmöglichkeiten bietet 5G auch eine wichtige regulatorische Besonderheit mit der Möglichkeit eines lokal exklusiv nutzbaren Frequenzspektrums, welches für die nicht-öffentliche Nutzung zur Verfügung steht. Allerdings bedarf der Aufbau eines Campus-Netzes nicht zwangsläufig eines eigenen lokalen Frequenzbereiches.
Die Notwendigkeit für die Einrichtung eines Campusnetzes und insbesondere dessen konkrete Umsetzung hängt maßgeblich von den jeweiligen individuellen Anforderungsprofilen ab. Ein virtuelles 5G-Campusnetz basiert auf der Infrastruktur eines vor Ort verfügbaren öffentlichen Mobilfunknetzes. Um eine bessere Versorgung zu erreichen, kann der Mobilfunkanbieter das öffentliche Netz weiter ausbauen, beispielsweise durch zusätzliche Antennensysteme auf dem Gelände des Campusnetzes. Die Abtrennung vom öffentlichen Mobilfunkverkehr erfolgt u.a. über das sogenannte „Network Slicing“ im Netzmanagement beim Mobilfunkanbieter. Dabei wird ein Teil der Ressourcen des öffentlichen Netzes exklusiv für die Anwendung bereitgestellt. Es wird über eine vertragliche Regelung mit einem Mobilfunkanbieter eingerichtet. Für hochkritische Betriebsprozesse oder sehr hoher Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit und Übertragungszeiten ist dieses Modell wenig geeignet.
Ein eingebettetes 5G-Campusnetz setzt sich aus einem Teil eigener 5G-Infrastrukturkomponenten und nutzt die öffentlichen Mobilfunknetze komplementär. Es wird in Kooperation mit dem Mobilfunkbetreiber realisiert, das 5G-Kernnetz jedoch eigenständig lokal eingerichtet. Hingegen wird ein eigenständiges 5G-Campusnetz isoliert aufgebaut und lokal betrieben. Für ein solches Netz ist die Beantragung eines lokal nutzbaren Funkspektrums zwingend notwendig. Insgesamt erlangt das betreibende Unternehmen die vollständige Hoheit über das Funkkommunikationssystem. Es entstehen jedoch höhere Anfangsinvestitionen und es erfordert sehr gute Kenntnisse über den Aufbau und den Betrieb des Netzes. Daher bedarf die Entscheidung für eine Variante der Betreibermodelle eines Campusnetzes einer eingehenden Prüfung und Abwägung der Optionen, Risiken und Kosten.