Landeskompensationsverordnung

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten alle Veränderungen, die die Gestalt von Natur, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigen als Eingriffe in Natur und Landschaft. Um die negativen Auswirkungen dieser anthropogen verursachten Eingriffe möglichst gering zu halten, wurde unter anderem die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) im Juni 2018 erlassen.
Darin geregelt werden Verpflichtungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, wie sie etwa beim Straßenbau, Kiesabbau oder bei der Errichtung von Windkraftanlagen entstehen können. Bei erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft müssen vorrangig Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind Ersatzzahlungen durch den Verursacher zu zahlen. Das landesweite Kompensationsverzeichnis regelt die Kompensationsmaßnahmen und die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen.