Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Förderprogramm Klimaschutzverträge

Die Bestrebungen den Klimaschutz weiter voranzutreiben erfordern unter anderem auch Maßnahmen, die die hierfür notwendige Markttransformation ermöglichen. Für Industrieunternehmen bedeutet das den Wechsel zu klimafreundlichen Technologien und Produktionsanlagen. Eine solche Umstellung ist allerdings mit hohen Investitionskosten verbunden und kann auch Risiken bergen. Mit dem Förderprogramm Klimaschutzverträge des BMWK sollen Industrieunternehmen dabei unterstützt werden, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich sonst gegebenenfalls nicht rechnen würden.
Am 12. März 2024 wurde das erste Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge eingeleitet. 
Die Ausschreibungsunterlagen wurden direkt an die Unternehmen geschickt, die im Vorverfahren teilgenommen haben. 
Bei den Klimaschutzverträgen handelt es sich um eine laufende Förderung über 15 Jahre (Betriebskosten und Investitionskosten). Sie orientieren sich am Prinzip der CO2-Differenzverträge. Die Mehrkosten von klimafreundlichen Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen sollen ausgeglichen werden. Der Prozess hin zu einem Klimaschutzvertrag gliedert sich in mehrere Phasen:
  1. Projektplanung im Unternehmen
  2. Vorverfahren
  3. Gebotsverfahren
  4. Zuschlag
Das Unternehmen muss dabei selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein Bieterverfahren. Pro Jahr sind mehrere Verfahren vorgesehen. Drei Jahre nach einem Zuschlag muss der geförderte Prozess in Betrieb gehen.

Projektplanung

Im Vorfeld sollte neben der Realisierbarkeit eines Projektes auch die Voraussetzungen für die Förderbarkeit geprüft werden: Mindest-CO2-Ausstoß, definierbares Referenzsystem, definierbare Transformationstechnologie, Mindestfördersumme. Gegebenenfalls ist es ratsam, einen Dienstleister zu engagieren.

Vorverfahren

Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist Voraussetzung für die Berücksichtigung im nachfolgenden Gebotsverfahren. Hier geben Unternehmen erste Informationen zu den von Ihnen geplanten Transformationsvorhaben an.
To-Dos für die Teilnahme am Vorverfahren (entsprechend der Anforderungen des Formblatts):
  • Zeitbedarf für Antragstellung nach Förderaufruf abschätzen (Abfrage im Vorverfahren).
  • Technologie beschreiben.
  • Verbleibende jährliche CO2-Emissionen in der neuen Technologie bestimmen.
  • Operativen Beginn abschätzen.
  • Notwendige externe Infrastrukturen bestimmen.
  • Bestehende Förderung darstellen (kombinierbar mit KSV, senkt Förderbedarf).
  • Mögliche grüne Mehrerlöse abschätzen. 
  • Berechenbarkeit und Höhe eines ggf. dynamisierten Gebotspreises (Förderbedarf) prüfen.
  • Mustervertrag des BMWK auf Umsetzbarkeit prüfen.

Gebotsverfahren 

Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen ein Gebot abgeben, wie viel finanzielle Unterstützung sie benötigen, um mit der neuen Technologie eine Tonne CO2 einzusparen. Dafür entfallen Dokumentations- und Nachprüfpflichten, die bisher zu aufwendigen Bewilligungsverfahren geführt haben.
! Am Gebotsverfahren dürfen sich nur Unternehmen beteiligen, die bereits am Vorverfahren teilgenommen haben !
Es sollen diejenigen Unternehmen den Zuschlag und somit einen Klimaschutzvertrag erhalten, deren Kalkulation besonders günstig ist.
Wer hat keine Chance auf Teilnahme am Bieterprozess?
  • Wer nicht mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes bis zum Ende der Förderperiode vermeiden kann.
  • Wer im aktuellen, fossilen Prozess („Referenzsystem“) nicht mindestens 10 Kilotonnen CO2 im Jahr emittiert (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
  • Wer nicht zu den Branchen gehört, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln).
  • Wer nach Auslauf der Förderung nicht weiterproduzieren kann, also keine Marktfähigkeit erreichen wird.
  • Wer nur ein kleines Projekt realisieren möchte (weniger als 15 Mio. Euro Förderbedarf über 15 Jahre).
Quelle: BMWK und DIHK