Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Eröffnungsbilanz Klimaschutz und Klimasofortprogramm
Die von Bundesminister Habeck im Januar 2022 vorgelegte Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz zeigt deutlichen Handlungsbedarf, sollen die angestrebten Klimaziele erreicht werden. Unzureichende Maßnahmen gepaart mit langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren den Weg hin zur erhofften Klimaneutralität bis 2045. Mit der Eröffnungsbilanz wurde zeitgleich auch ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt.
Die Erreichung der Klimaziele nach dem neuen Klimaschutzgesetzt erfordert bis 2030 fast eine Verdreifachung der bisherigen Emissionsminderungsgeschwindigkeit. Die Klimaschutzmaßnahmen der einzelnen Sektoren greifen zu kurz, sodass einer Vielzahl von Sektoren ein Verfehlen der Klimaziele 2022 und 2023 prognostiziert wurde. Auch der verzögerte Ausbau der Erneuerbaren Energien trägt zur Ernüchterung bei. So sind die CO2-Emissionen im Jahr 2021 wieder gestiegen und verschiedene Hürden hemmen den Ausbau. Diese Ergebnisse lieferte die Eröffnungsbilanz Klimaschutz und zeigen mehr denn je, dass geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise unverzichtbar werden.
Die Eröffnungsbilanz bildet die Grundlage des im Koalitionsvertrag vereinbarten Klimaschutz-Sofortprogramms. Mit diesem will die Bundesregierung alle notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen, um den Klimaschutz in Deutschland erfolgreich voranzubringen.
Maßnahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms
Die Sofortmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) umfassen unter anderem folgende Punkte:
- EEG-Novelle für 80% erneuerbare Stromerzeugung bis 2030: durch Erhöhung der Ausschreibungsmenge (Bruttostromverbrauch 715 TWh)
- Solarenergie: Solarbeschleunigungspaket , u.a.: Verbesserung beim Mietstrom, Anhebung der Ausschreibungswelle, Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien, Solarpflicht bei gewerblichen Bauten
- Windenergie: Erschließung kurzfristiger Flächenpotenziale an Land u.a. durch: Verminderung der Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren und besserer Vereinbarkeit mit militärischem Interesse & Beschleunigung des Ausbauprozesses durch ein Wind-an-Land-Gesetz: zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren, Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen
- Senkung des Strompreises: ab 2023 Finanzierung der EEG-Umlage über den Bundeshaushalt, Überführung der an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz
- Klimaschutzverträge mit der Industrie: Rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzverträgen (CCfD) schaffen
- Wärmestrategie: 50% klimaneutrale Wärme bis 2030, Gebäudestrategie Klimaneutralität mit flächendeckender kommunaler Wärmeplanung inkl. Dekarbonisierung und Ausbau der Wärmenetze
- Gebäudestandards und -förderung: Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, neue Heizungen ab 2025 mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben
- Wasserstoffstrategie: Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie und zusätzliche Förderprogramme